Förderrichtlinie 1.000 Moore – Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore
Die Förderrichtlinie 1.000 Moore unterstützt Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung und Renaturierung kleiner, naturschutzbedeutsamer Moorflächen, um den Klimaschutz zu fördern und die Biodiversität zu erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, Moorböden als natürliche Kohlenstoffspeicher zu schützen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die moorspezifische Artenvielfalt zu bewahren. Dies wird durch die Förderung von Beratungs-, Vorplanungs- und Umsetzungsmaßnahmen erreicht, die zu einer nachhaltigen Wiedervernässung der entwässerten Moorflächen führen.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungs- und Planungsleistungen
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Material- und Baukosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für die Erstellung des Antrags
- Folgekosten nach Projektende
- Ausgaben für Forschung und Entwicklung
- Ankauf von Nutzungsrechten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fläche darf nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden
- Geeignet sind kleine Moore zwischen 5 und 200 ha
- Maßnahmen müssen zur Reduktion von THG-Emissionen und zum Erhalt der Biodiversität beitragen
- Antragstellung ist jederzeit über das easy-Online Portal möglich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie (PDF)
- Merkblatt (PDF)
- Vorhabenbeschreibung (Excel und PDF)
- Antragsformular (easy-Online)
- Datenschutzhinweise (PDF)
- Einverständniserklärung zum Datenschutz (PDF)
- DAWI-De-minimis-Erklärung (DOCX)
- Trennungsrechnung (DOCX)
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitswirkung
- Klimaschutzrelevanz
- Maßnahmemechanik und Machbarkeit
- Kosten-Nutzen-Analyse
Beschreibung
Die Förderrichtlinie 1.000 Moore unterstützt bundesweit Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung und Renaturierung von kleinen, naturschutzbedeutsamen Moorflächen. Mit dem Hauptziel, Moorböden als natürliche Kohlenstoffspeicher zu erhalten und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, richtet sich das Förderprogramm an Flächeneigentümer:innen, Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen. Die Fördermaßnahme kommt insbesondere für Moorflächen zwischen 5 und 200 Hektar in Frage, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Durch die Finanzierung von Beratungs-, Planungs- und Umsetzungsleistungen soll eine ökologisch nachhaltige Wiedervernässung erreicht werden, welche gleichzeitig der Erhaltung der moorspezifischen Artenvielfalt dient. Dabei werden nicht nur Flächen mit existierendem Naturschutzstatus gefördert, sondern auch solche ohne spezifische naturschutzrechtliche Einstufung, sofern sie einen Beitrag zum dauerhaften Moorbodenschutz leisten.
Die Förderrichtlinie legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Reduktion von THG-Emissionen und die Stabilisierung der natürlichen Funktionen der Moorlandschaften. Hierzu zählen sowohl nicht-investive Maßnahmen zur Durchführung von Orientierungsberatungen (Förderschwerpunkt 1) als auch investive Maßnahmen, die in die Vorplanung (Modul 2.1) und Umsetzung (Modul 2.2) konkreter Wiedervernässungsprojekte einfließen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 90 % bis 99 % vergeben. Dabei sind Ausgaben für fachkundige Beratungs- und Planungsleistungen ebenso förderfähig wie Material- und Baukosten sowie projektbezogene Personalaufwendungen. Das Programm ermöglicht eine flexible Antragstellung über das easy-Online Portal, sodass Interessierte jederzeit ihre Projektvorschläge einreichen können.
Das Programm wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Zusammenarbeit mit der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH realisiert. Es verfolgt einen integrativen Ansatz, in dem Klima- und Biodiversitätsschutz ineinandergreifen, um langfristige ökologische Effekte zu erzielen. Durch die Förderung innovativer Wiedervernässungsprojekte sollen auch Synergien zwischen dem Schutz der Moorlandschaft und der nachhaltigen Landnutzung geschaffen werden. Projektträger:innen werden dabei von der ersten Beratungsphase bis hin zur vollständigen Umsetzung und dem Monitoring der Maßnahmen begleitet. Insgesamt leistet das Förderprogramm einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der bundesweiten Klimaschutzziele und zum Erhalt wertvoller Ökosysteme.
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