Zuschuss

Förderrichtlinie Altlasten

Förderung von Maßnahmen zur Ermittlung, Untersuchung und Sanierung altlastverdächtiger Flächen in Thüringen mit Zuschüssen von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Richtlinie gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2027. Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank.

Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Förderquote: 90% - 100%
Projektstart ab: 01.01.2025

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Ermittlung und Untersuchung altlastverdächtiger Flächen sowie die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren und Gewässerverunreinigungen. Durch die Zuschüsse sollen Altlasten saniert und eine Wiedernutzung der betroffenen Flächen ermöglicht werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Untersuchungs- und Erkundungskosten
  • Planungs- und Sanierungsuntersuchungskosten
  • Sanierungsinvestitionen inklusive Abriss und Verfahren zur Schadstoffminderung
  • Kosten für Überwachung und Eigenkontrolle

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken und Immobilien
  • Ausgaben für Finanzierung und Skonti
  • Verwaltungskosten und Versicherungsbeiträge
  • Umsatzsteuer als abzugsfähige Vorsteuer
  • Maßnahmen auf bestimmten privilegierten Flächen (z.B. WGT-Liegenschaften)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens in Thüringen
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und ordnungsgemäße Durchführung
  • Vorlage eines Sanierungskonzepts und Gutachtens zur Wertsteigerung bei Sanierungsvorhaben
  • Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten und nicht rückzahlungsfähigen Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular über das Förderportal
  2. Projektbeschreibung mit Zeitplan
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Sanierungskonzept (bei Sanierung)
  5. Gutachten zur Wertsteigerung (bei Sanierung)

Beschreibung

Förderrichtlinie Altlasten unterstützt wirkungsorientierte Maßnahmen in Thüringen zur Ermittlung, Untersuchung und Sanierung altlastverdächtiger Flächen. Träger:innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor – darunter Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts sowie natürliche Personen – können Zuschüsse in den Themenfeldern Umwelt- und Naturschutz, Infrastruktur, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Städtebau beantragen. Ziel ist es, von Altlasten ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu beseitigen, Gewässerverunreinigungen zu reduzieren und eine Wiedernutzung ehemals belasteter Areale zu ermöglichen. Die Förderquote beträgt je nach Maßnahme zwischen 90 und 100 Prozent der anerkannten Ausgaben, sodass eine flächendeckende Sanierung mit maximaler Kostendeckung realisiert werden kann.

Gefördert werden unter anderem Erkundungs- und Untersuchungsprojekte, Sanierungsuntersuchungen samt Planungsleistungen, bauliche Sanierungsinvestitionen einschließlich Abriss und innovativer Verfahren zur Schadstoffminderung sowie die begleitende Überwachung und Eigenkontrolle. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Grundstückserwerb, Finanzierungsnebenkosten, Verwaltung, Versicherungen oder abziehbare Umsatzsteuer sowie Maßnahmen auf privilegierten Flächen. Voraussetzung ist die Durchführung des Vorhabens in Thüringen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, eine ordnungsgemäße Projektdurchführung und – bei Sanierungsvorhaben – die Vorlage eines Sanierungskonzepts samt Gutachten zur Wertsteigerung. Anträge sind über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank einzureichen und müssen vor Projektbeginn gestellt werden. Das Förderfenster erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027; erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Zeitplan, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie, falls zutreffend, Konzepte und Gutachten zur Sanierung.

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