Zuschuss

Förderrichtlinie / Antrag auf Förderung wissenschaftlicher Projekte (Baumgart-Stiftung für Zeitgeschichte)

Die Baumgart-Stiftung für Zeitgeschichte fördert fortlaufend wissenschaftliche Einzelprojekte und institutionelle Forschungsarbeiten im Bereich der Täter*innenforschung zum System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Anträge sind jederzeit möglich.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung wissenschaftlicher Projekte, die neue vertiefte Kenntnisse zu den Beteiligten am System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, der Waffen-SS und Polizei und ihrem sozialen Umfeld erbringen. Schwerpunkte liegen auf Täter*innenforschung, Familienbiografien, Vorgeschichte und Nachgeschichte sowie der Einbeziehung von Nachkommen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Bereich Täter*innenforschung bzw. Nationalsozialismus
  • Einzel- oder Institutionsantrag
  • Wissenschaftlicher Background bzw. Nachweis einschlägiger Qualifikation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Lebenslauf / Qualifikationsnachweis
  3. Publikationsliste

Bewertungskriterien

  • Forschungsrelevanz im Themenfeld Täter*innenforschung
  • Methodische Qualität
  • Einbeziehung von Nachkommen und familienbiografischer Kontext

Beschreibung

Die Baumgart-Stiftung für Zeitgeschichte stellt bundesweit fortlaufend Zuschüsse für wissenschaftliche Einzelprojekte und institutionelle Forschungsvorhaben im Feld der Täter*innenforschung zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die vertiefte Erkenntnisse zu den Akteur:innen im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, der Waffen-SS und Polizei sowie deren sozialem Umfeld liefern. Schwerpunkte liegen auf der Analyse von Familienbiografien, der Vorgeschichte vor 1933 und der Nachgeschichte ab Mai 1945 sowie der systematischen Einbeziehung von Nachkommen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen mit einschlägiger wissenschaftlicher Qualifikation als auch gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen. Die Förderentscheidung orientiert sich an der Forschungsrelevanz, methodischen Qualität und am Grad der Nachkommen-Partizipation. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden anhand einer Projektskizze, eines Lebenslaufs beziehungsweise Qualifikationsnachweises sowie einer Publikationsliste geprüft.

Die Stiftung verfolgt das Ziel, bestehende Forschungslücken im Bereich der NS-Täter*innenforschung zu schließen und das historische Verständnis für die Wechselwirkungen von Desinformation, Diskriminierung, Nationalismus und Gewalt zu vertiefen. Besonderes Interesse gilt Arbeiten, die neue Perspektiven auf weibliche Täterinnen, zivilgesellschaftliche Beteiligung und alltägliche Lebenswelten der Familien von SS-Angehörigen eröffnen. Geförderte Ergebnisse sind in Form von Abschlussarbeiten, Manuskripten oder Publikationen in deutscher Sprache zu publizieren. Durch die Unterstützung dieser Projekte soll nicht nur das wissenschaftliche Feld gestärkt, sondern auch den Nachkommen der historischen Akteur:innen ein Zugang zu belastbaren Forschungsergebnissen eröffnet werden.

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