Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert
Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben, die als Gesamtkonzept von systematisch miteinander verknüpften Maßnahmen ausbildungsinteressierte Personen in Hessen mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Ausbildung integrieren und bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses begleiten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind
- Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden
- Maßnahmen müssen Elemente der berufsbezogenen Sprachförderung, Lernunterstützung, Integrationsunterstützung und sozialpädagogischen Begleitung enthalten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Ausführliches Konzept
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert bietet eine hervorragende Unterstützung für Projekte in Hessen, die darauf abzielen, ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf erfolgreich in betriebliche Ausbildungsprozesse einzubinden. Im Rahmen des Zuschussverfahrens können Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und weitere Organisationen, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig sind, Fördermittel beantragen. Das Land Hessen legt dabei besonderen Wert auf ein Gesamtkonzept, das systematisch miteinander verknüpfte Maßnahmen umfasst und den gesamten Ausbildungsprozess von der Berufsorientierung über die Einstiegsqualifizierung bis zur begleitenden Ausbildung umfasst. Die Richtlinie stützt sich auf fundierte Kriterien und Maßnahmen, die sicherstellen, dass Personen mit erhöhtem Sprachförderbedarf effektiv unterstützt werden. Dabei werden sowohl Personalaufwendungen als auch Sachkosten durch einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziell berücksichtigt.
Das Förderprogramm zeichnet sich durch seine strukturierte Projektförderung aus, die es ermöglicht, verschiedene Phasen der beruflichen Bildung zielgerichtet umzusetzen. In der Phase der Berufsorientierung werden Maßnahmen realisiert, die eine praxisnahe Erprobung in mindestens drei Berufsfeldern vorsehen und in denen begleitende Sprachförderung und sozialpädagogische Unterstützung integriert sind. Im Anschluss ergänzt die Einstiegsqualifizierung, welche die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach geltenden gesetzlichen Vorgaben erweitert, sowie die Ausbildungsbegleitung, die während einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) unterstützt. Dieser modulare Aufbau gewährleistet nahtlose Übergänge und hessenweite Teilnahmemöglichkeiten, wobei alle Maßnahmen zeitgleich aufeinander abgestimmt werden.
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Ausbildung und setzt eine sorgfältig ausgearbeitete Bewerbungsunterlage voraus, die neben einem detaillierten Konzept auch einen Finanzierungsplan umfasst. Die Koordination des Projektes liegt in der Verantwortung eines Zuwendungsempfängers mit Sitz in Hessen, der in Kooperation mit weiteren Partner:innen die Qualität und die nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherstellt. Diese Förderung ist insbesondere für jene Personen interessant, die ihr Potenzial durch eine fundierte berufliche Ausbildung verwirklichen möchten und dabei auf intensive sprachliche und pädagogische Unterstützung angewiesen sind. Das Förderprogramm leistet somit einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Ausbildungsqualität und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Hessen.
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