Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gefördert werden sowohl investive Maßnahmen wie baulicher Hitzeschutz, Regenwasserrückhalt und Infrastruktur-Anpassungen als auch nicht investive Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, integriertes Klimamanagement und externe Beratungsleistungen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen (z.B. Hitzeschutz, Regenwasserrückhalt)
- Infrastrukturmaßnahmen
- Erstellung von Klimaanpassungskonzepten
- Externe Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
- Stiftungen
- Genossenschaften
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Kleinstunternehmen, KMU
- Verbandskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen
- Anerkannte Religionsgemeinschaften
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechtsverbindlich unterschriebener Antrag
- Erforderliche Unterlagen
Beschreibung
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels stellt in Sachsen eine bedeutende finanzielle Unterstützung dar, die sämtlichen Akteur:innen – von kommunalen Gebietskörperschaften über Unternehmen und KMU bis hin zu gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Genossenschaften und Privatpersonen – zur Umsetzung klimaschutzrelevanter Maßnahmen offensteht. Das Programm bietet Zuschüsse in Höhe von 75 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und unterstützt damit sowohl investive Maßnahmen wie bauliche Anpassungen, Hitzeschutz und Regenwasserrückhalt als auch nicht investive Ansätze, beispielsweise die Entwicklung von Klimaanpassungskonzepten sowie integriertes Klimamanagement. Unterstützt wird diese Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF), wodurch die Basis für innovative Projekte im Bereich der Energiewende und Klimaanpassung geschaffen wird.
Das Förderprogramm ist ein integraler Bestandteil einer umfassenden Strategie, die eine nachhaltige und klimasensible Infrastruktur in Sachsen vorantreiben soll. Es erkennt die Dringlichkeit an, sowohl physisch bauliche Maßnahmen als auch planerisch-konzepthafte Ansätze zur Stärkung der Klimaresilienz zu fördern. Besondere Beachtung finden Projekte, die naturbasierte Lösungen beinhalten oder über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen, um Mehrwerte gegenüber isolierten Einzelmaßnahmen zu erzielen. Gleichzeitig adressiert die Förderrichtlinie den Ausbau digitaler, smarter Technologien im Rahmen von Smart Cities und Regionen, was eine zukunftsfähige Verbindung von Stadtentwicklung, Umweltschutz und Energieeffizienz gewährleistet.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Online-Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB). Interessierte Antragsteller:innen reichen einen rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen ein, wodurch der gesamte Prozess transparent und nutzerfreundlich gestaltet wird. Neben den finanziellen Zuschüssen legt die Initiative großen Wert auf eine zielgerichtete Projektumsetzung, die langfristige positive Effekte für die lokale Infrastruktur, den Umweltschutz und den Städtebau generiert. Insgesamt unterstreicht diese Förderrichtlinie das Engagement des Freistaats Sachsen, innovative Projekte zur Anpassung an die Klimafolgen zu realisieren und so einen nachhaltigen Beitrag zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu leisten.