Zuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima – Modul I Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Förderung anwendungsorientierter Forschungsprojekte zu Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft in Sachsen. Anträge derzeit ausgesetzt, neue Bewilligungen ab 01.01.2025 geplant.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: bis zu 1.000.000 EUR
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 48
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von anwendungsorientierten vorwettbewerblichen Forschungsprojekten in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft zur Umsetzung der Energiewende und Erreichung der klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektspezifische Geräte und Ausrüstungsgegenstände
  • Miete/Leasing von Ausstattung
  • Fremdleistungen
  • Personalausgaben für Forschende und technisches Personal
  • Ausgaben für Anmeldung und Erwerb von Schutzrechten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben, soweit durch öffentliche Haushalte gedeckt
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug
  • Projekte unter 10.000 EUR bzw. über 1.000.000 EUR Zuwendungshöhe
  • Baukosten und Baunebenkosten
  • Auftragsforschung für Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss über den Stand der Technik bzw. Wissenschaft hinausgehen
  • Konzeptionelle Grundlage mit Vorhabenbeschreibung erforderlich
  • Mindestens Validierung im Labormaßstab, bevorzugt Demonstration unter Einsatzbedingungen
  • Kostenfreie Begleitung durch SAENA voraussetzbar
  • Gewährleistung nicht diskriminierender Nutzung der Ergebnisse in der EU
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabenbeschreibung inkl. Gliederungsvorgabe
  2. Formulare und Merkblätter der SAB
  3. Nachweis, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Beitrag zu Energie- und Klimazielen Sachsens
  • Technologischer Reifegrad und Demonstrationscharakter

Beschreibung

Die Förderrichtlinie „Energie und Klima – Modul I Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung“ des Freistaates Sachsen unterstützt Hochschulen, außeruniversitäre und gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie die Berufsakademie Sachsen bei transferorientierten Projekten im Themenfeld Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben, die über den aktuellen Stand der Technik oder Wissenschaft hinausgehen und einen substanziellen Beitrag zu den klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates leisten. Insbesondere sind Projekte zur Entwicklung und Demonstration von Energieeffizienz- und Speichertechnologien, erneuerbaren Energien, Sektorenkopplung, wasserstoffbasierter Wirtschaft sowie zur Digitalisierung und intelligenten Vernetzung von Energiesystemen sowie Öko-Innovationen im Bereich Kreislaufwirtschaft förderfähig. Der Zuschuss deckt bis zu 100 % der anerkannten Ausgaben, mit einer maximalen Fördersumme von 1 000 000 EUR und einer Projektlaufzeit von bis zu 48 Monaten. Die minimale Zuwendungshöhe liegt bei 10 000 EUR. Da die Mittel derzeit ausgeschöpft sind, sind neue Anträge erst ab dem 1. Januar 2025 wieder möglich.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine konzeptionelle Vorhabensbeschreibung inklusive Laborvalidierung oder Demonstration unter realen Einsatzbedingungen sowie die kostenfreie Begleitung durch die Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA). Förderfähig sind Ausgaben für projektspezifische Geräte und Ausstattung, Miete oder Leasing, Fremdleistungen, Personalkosten für Forschende und technisches Personal, Anmeldungen und Erwerb von Schutzrechten sowie sonstige projektbezogene Betriebsausgaben einschließlich einer Pauschale für indirekte Kosten. Nicht förderfähig sind Baukosten, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug, Auftragsforschung für Unternehmen sowie Projekte außerhalb der Zuwendungsgrenzen von 10 000 EUR bis 1 000 000 EUR. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter Beachtung der vorgegebenen Formulare und Merkblätter.

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