Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie
Förderung für überbetriebliche Lehrgänge, Lehrunterweisungen & Unterbringung von Auszubildenden in Thüringen. Anträge sind 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen der beruflichen Ausbildung. Gefördert werden die Organisation und Durchführung überbetrieblicher Lehrgänge, Lehrunterweisungen im Handwerk, die Unterbringung der Teilnehmenden sowie die Einrichtung von Koordinierungsstellen zur Erfassung der Ergebnisindikatoren.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Lehrgangsdurchführung
- Unterbringungskosten der Teilnehmenden
- Kosten für die Koordinierung der Lehrgangsmodule
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
- Auszubildende müssen von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigten entsandt werden
- Für Lehrunterweisungen im Handwerk: Durchführung in anerkannten Ausbildungseinrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Belegunterlagen
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Qualität der Lehrgangskonzepte
- Einhaltung der Förderbedingungen
- Nachweis der Ausbildungserfolge
Beschreibung
Die Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie des Freistaats Thüringen ist eine innovative finanzielle Unterstützung, die Unternehmen in Thüringen bei der beruflichen Ausbildung fördert. Durch den Zuschuss werden überbetriebliche Lehrgänge, ergänzende Lehrunterweisungen im Handwerk sowie die Unterbringung von Auszubildenden finanziell unterstützt. Darüber hinaus werden die Einrichtung und der Betrieb von Koordinierungsstellen, die für die organisatorische und fachliche Abstimmung der Lehrgangsmodule sowie für die Erfassung relevanter Ergebnisindikatoren zuständig sind, gefördert. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen beschäftigen und dabei eine Beschäftigung in Unternehmen mit unter 250 Vollbeschäftigten vorweisen können.
Die Fördermaßnahme deckt mehrere Bereiche ab, wie etwa Aus- und Weiterbildung, Frauenförderung sowie Arbeit und Soziales, und stellt damit ein vielseitiges Instrument zur Sicherung von Fachkräften sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe dar. Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen sind antragsberechtigt. Insbesondere werden überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und Lehrunterweisungen im Handwerk in anerkannten Ausbildungsstätten berücksichtigt. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gezahlt, wobei die konkrete Höhe der Förderung von der Art der Maßnahme abhängt. Die Einreichung der Anträge erfolgt über das Online-Portal des Thüringer Landesverwaltungsamtes und ist spätestens sechs Wochen vor Maßnahmeneintritt erforderlich.
Die Richtlinie unterstützt damit Unternehmen, ihre Ausbildungsangebote zu erweitern und zu qualifizieren, indem sie die Organisation und Durchführung notwendiger ergänzender Lehrgangseinheiten sowie die Bereitstellung von Unterkünften für Teilnehmer:innen fördert. Zusätzlich spielt die Einrichtung von Koordinierungsstellen eine zentrale Rolle, um die Qualität und den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen sicherzustellen. Alle Anträge müssen bestimmte Unterlagen beinhalten, wie das Antragsformular, Belegunterlagen und eine detaillierte Projektbeschreibung, um die Einhaltung der Förderbedingungen und die Nachweisführung der Ausbildungserfolge zu gewährleisten. Mit diesem Förderprogramm entstehen somit nicht nur optimierte Ausbildungsstrukturen, sondern auch Mehrwerte für die regionale Wirtschaft und die gesellschaftliche Teilhabe in Thüringen.
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