Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie
Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Thüringen, darunter Anpassungsqualifizierung, Weiterbildungsscheck und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung, mit Zuschüssen zur Sicherung von Fachkräften.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen fördert Projekte zur Fachkräftesicherung sowie zur betrieblichen und individuellen Weiterbildung, um die Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen zu verbessern und den regionalen Fachkräftemangel zu mindern.
Förderfähige Ausgaben
- Lohn-/Gehaltskosten
- Reisekosten
- Sachkosten
- Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Umlage für Krankenaufwendungen
- Abschreibungen auf Gebäude und Fahrzeuge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (Soloselbstständige ausgeschlossen)
- Für den Weiterbildungsscheck: sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit zu versteuerndem Einkommen unter 55.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. unter 110.000 € (bei Zusammenveranlagung)
- Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Einkommenssteuerbescheid
- Antragsformular
- Nachweis der Sozialversicherung
Bewertungskriterien
- Qualität des Weiterbildungsvorhabens
- Wirtschaftlichkeit
- Wirkung auf die Fachkräftesicherung
Beschreibung
Die Förderrichtlinie "ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie" unterstützt Projekte in Thüringen, die der nachhaltigen Sicherung und Gewinnung von Fachkräften dienen. Die Maßnahme fokussiert sich auf Projekte der beruflichen Weiterbildung, wie Anpassungsqualifizierungen, den sogenannten Weiterbildungsscheck und Vorhaben zur gezielten Fachkräftebedarfsdeckung. Durch die anteilige Finanzierung – von 50 % bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – wird die Qualifikation von Beschäftigten und Selbstständigen gestärkt. Mit der Förderung sollen insbesondere Unternehmen und Privatpersonen sowie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen in Thüringen befähigt werden, gezielt in die Zukunft ihrer Fachkräfte zu investieren.
Die Fördervoraussetzungen legen fest, dass natürliche und juristische Personen mit Betriebsstätte in Thüringen (Soloselbstständige ausgeschlossen) förderberechtigt sind. Für den Weiterbildungsscheck gilt darüber hinaus, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen einen zu versteuernden Jahresbetrag unter 55.000 € (bei Einzelveranlagung) beziehungsweise unter 110.000 € (bei Zusammenveranlagung) aufweisen müssen. Ein wesentlicher Aspekt des Programms ist die fristgerechte Einreichung der Anträge, die mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn erfolgen müssen – bei Weiterbildungsschecks sogar vor der verbindlichen Anmeldung zur Maßnahme. Diese strukturierten Vorgaben und regularien bieten eine solide Basis, um die Wirtschaftlichkeit und die fachliche Qualität der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Richtlinie erfordert von den Antragstellenden eine umfassende Dokumentation, die neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch einen Finanzierungsplan, den Nachweis der Sozialversicherung und den Einkommenssteuerbescheid umfasst. Unterstützt wird das Verfahren durch ein Online-Portal des Thüringer Landesverwaltungsamtes, über das Anträge formgebunden und postalisch eingereicht werden. Projekte, die durch Fördermittel unterstützt werden, müssen zudem ihre Ergebnisse und Unterlagen diskriminierungsfrei der Allgemeinheit zugänglich machen. Diese transparente und zielgerichtete Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung sowie zur individuellen und betrieblichen Weiterbildung – ein entscheidender Faktor, um dem regionalen Fachkräftemangel in Thüringen wirkungsvoll entgegenzuwirken.