Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie
Der Freistaat Thüringen fördert Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Thüringen mit Zuschüssen für Intensivberatungen, Existenzgründungspässe, Vernetzungsprojekte und Gründungsprämien. Anträge für Beratungen und Pässe können fortlaufend gestellt werden, für Projekte und Prämien gelten Stichtage.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungszweck der Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte und Unternehmensnachfolger:innen in Thüringen bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen sowie den Aufbau von Beratungsnetzwerken zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungsleistungen und Qualitätssicherung
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Personal- und Sachkosten
- Reise- und Verwaltungskosten
- Standardeinheitskosten Lebensunterhalt (Gründungsprämie)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umlagen U1, U2 und U3
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen mit konkretem Gründungsvorhaben oder Betriebsübernahme in Thüringen, die noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind
- Juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände oder andere geeignete Einrichtungen mit Sitz in Thüringen für Beratungs- und Vernetzungsprojekte
- Innovationsbasierte Vorgründung für Gründungsprämie, kein paralleler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Exposé (bei Gründungsprämie)
- Betreuungsplan (bei Existenzgründungspass)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Wirtschaftliches Potential und Beschäftigungswirkung
- Qualität des Förderkonzepts
- Ergebnis der Jurysitzung/Präsentation
Beschreibung
Die Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie des Freistaats Thüringen richtet sich an Existenzgründer:innen, Übernehmer:innen kleiner und mittlerer Unternehmen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen im Land. Im Fokus stehen vier Fördergegenstände: geförderte Intensivberatungen, der Existenzgründungspass, Vernetzungsprojekte für Beratungsnetzwerke und die Gründungsprämie zur Lebensunterhaltssicherung in der Vorgründungsphase. Mit einem Zuschussanteil von 80 % bis 100 % und einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten werden Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement gezielt gestärkt. Beratungskosten, Weiterbildungsmaßnahmen, Personal- und Sachkosten sowie Reise- und Verwaltungsausgaben gelten als förderfähig, nicht abgedeckt sind lediglich Umlagen U1, U2 und U3.
Förderberechtigt sind natürliche Personen mit konkretem Gründungsvorhaben oder Betriebsübernahme in Thüringen, die noch nicht selbstständig tätig sind, sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kammern und Verbände für die Durchführung von Beratungs- und Vernetzungsprojekten. Innovationsbasierte Vorgründungen können eine monatliche Prämie von bis zu 3 500 € für bis zu zwölf Monate erhalten. Bei der Auswahl spielen Innovationsgehalt, wirtschaftliches Potenzial, Beschäftigungswirkung, Konzeptqualität und das Ergebnis einer Jurysitzung eine zentrale Rolle. Anträge für Intensivberatungen und Existenzgründungspässe sind fortlaufend einzureichen, Projekte und Gründungsprämien folgen jährlichen Stichtagen im TAB-Online-Portal. Erforderliche Unterlagen umfassen neben dem Antragsformular und der De-minimis-Erklärung ein Exposé für die Gründungsprämie bzw. einen Betreuungsplan für den Existenzgründungspass.