Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024
Zuschussprogramm des Freistaats Sachsen für Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten. Gefördert werden Sanierungen von Altlasten sowie Sicherung und Stilllegung von Deponien. Laufzeit bis 31.12.2029; Anträge für Deponie-Projekte bis 31.07.2024.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren und die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fläche muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein
- Mindestens 15 % der zu sanierenden Fläche sind in naturnahe Grünflächen umzuwandeln
- Verwendetes Pflanz- und Saatgut muss vom SMUL zugelassen sein
- Klimaverträglichkeitsprüfung für Infrastrukturinvestitionen mit einer Lebensdauer von mindestens 5 Jahren
- Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen beim SMUL gelistet sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Projekten zum Flächenrecycling und zur Dekontaminierung von Standorten (interaktive PDF-Formular)
- Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)
- Weitere Unterlagen gemäß Teil A Nr. 7.2.2 FRL FrDS/2024
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten (FRL FrDS/2024) des Freistaates Sachsen unterstützt investive Maßnahmen zur Sanierung belasteter Flächen und zur Sicherung sowie Stilllegung von Deponien. Gefördert werden Boden- und Grundwassersanierungen, Entsiegelungsmaßnahmen sowie die Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden und Luft. Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 77 % der förderfähigen Ausgaben bei Sanierungen schädlicher Bodenveränderungen und bis zu 90 % bei Deponieprojekten, mit Zuwendungssummen zwischen 10 000 € und 10 000 000 €. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts – beispielsweise Gemeinden, kommunale Zweckverbände und Landkreise – ebenso wie natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Unternehmen. Fördermittel können bis zum 31. Dezember 2029 in Anspruch genommen werden, für Deponievorhaben ist eine erste Antragstellung bis zum 31. Juli 2024 vorgesehen; allgemeine Projekte unterliegen keiner Frist.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Erfassung der Flächen im Sächsischen Altlastenkataster sowie die Umwandlung von mindestens 15 % der zu sanierenden Fläche in naturnahe Grünflächen unter Verwendung zugelassener Saatgutmischungen. Infrastrukturinvestitionen mit einer Lebensdauer von mindestens fünf Jahren erfordern eine Klimaverträglichkeitsprüfung. Deponieprojekte müssen auf der Positivliste geführt werden, und es gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Begonnene Vorhaben sind nicht förderfähig; zudem müssen eine gesicherte Gesamtfinanzierung, die Einhaltung der Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachgewiesen werden. Antragsunterlagen umfassen das interaktive PDF-Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“, die Anlage 3 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung sowie weitere Nachweise gemäß Teil A Nr. 7.2.2 der Förderrichtlinie. Die Landesdirektion Sachsen übernimmt das Antragsverfahren und die Bewilligung.