Zuschuss

Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen in NRW durch vollständige Übernahme des erhobenen Schulgeldes für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 100% des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes je besetztem Ausbildungsplatz
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.09.2018

Förderziel

Förderung der Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen, indem die Ausgaben des Schulträgers im Rahmen der Ausbildung von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Masseuren und medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Podologinnen und Podologen sowie pharmazeutisch-technischen und medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten vollständig erstattet werden, um den Fachkräftemangel zu verringern.

Förderfähige Ausgaben

  • Schulgeld

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger staatlich anerkannter Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Teilnehmerzahl neuer Kurse darf nicht wesentlich erhöht werden
  • Erstattung vereinnahmten Schulgeldes in Höhe der rückwirkenden Förderung
  • Kein Anstieg des Schulgeldes seit dem 1.9.2018
  • Schulgelderhöhungen ab dem 1.1.2021 nur im Rahmen der Pauschale
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1)
  2. Vorläufige Übersicht zu kursrelevanten Daten (Anlage 1a)
  3. Namentliches Verzeichnis der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (Anlage 1b)

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt staatlich anerkannte Ausbildungsstätten mit Sitz in NRW bei der Ausbildung von Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Physiotherapeut:innen, Masseur:innen sowie medizinischen Bademeister:innen, Podolog:innen und pharmazeutisch-technischen sowie medizinisch-technischen Assistent:innen. Ziel ist es, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, indem das von den Auszubildenden erhobene Schulgeld vollständig erstattet wird. Die Förderung erfolgt als 100 %iger Zuschuss auf das zum 31.12.2017 erhobene monatliche Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz und gilt rückwirkend ab dem 1. September 2018. Damit werden die Schulträger finanziell entlastet und Ausbildungen in den genannten Gesundheitsfachberufen attraktiver gestaltet.

Antragsberechtigt sind Träger:innen staatlich anerkannter Ausbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Teilnehmer:innenzahl bei neuen Kursen nicht wesentlich erhöht wird, seit dem 1. September 2018 keine unzulässige Schulgeldanhebung erfolgte und im Fall weiterer Förderungen durch Dritte die Gesamtförderung das Schulgeld nicht übersteigt. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Oktober des Vorjahres für Kurse, die im ersten Halbjahr beginnen; Zusatzrunden sind jeweils zum 15. Februar und 15. Juni möglich. Beizulegen sind der ausgefüllte Antrag (Anlage 1), die vorläufige Übersicht zu kursrelevanten Daten (Anlage 1a) sowie das namentliche Verzeichnis der Kursteilnehmer:innen (Anlage 1b).

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