Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern
Förderung von Kommunen in Bayern zur Stärkung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten Pflege im sozialen Nahraum. Anträge bis 01.03. bzw. 01.09. eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen für den Einzelnen eine pflegerische Versorgung im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben bis Besoldungsgruppe A11
- Nichtinvestive Sachausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigte sind Kommunen
- Zuwendungsfähige Maßnahmen müssen mindestens 5.000 Euro betragen
- Einreichung bis 01.03. bzw. 01.09. eines jeden Jahres vollständig beim Bayerischen Landesamt für Pflege
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag – Gute Pflege
- Projektbeschreibung GutePflege
- DAWI-De-minimis-Erklärung
- Erklärung subventionserheblicher Tatsachen
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Fachlichkeit der geplanten Konzepte
- Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts
- Anteil der Pflegebedürftigen
- Dringlichkeit des Projekts
Beschreibung
Mit der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ unterstützt das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention bayerische Kommunen darin, eine bedarfsgerechte und bedürfnisorientierte Pflege im vertrauten sozialen Nahraum zu stärken. Gefördert werden Projekte zur Schaffung, zum Ausbau und zum Betrieb von Koordinierungsstellen sowie zur Vernetzung von Pflege- und Unterstützungsangeboten. Ziel ist, Menschen mit Pflegebedarf oder drohender Pflegebedürftigkeit eine dauerhafte Versorgung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen, ihre Eigenständigkeit zu bewahren und soziale Teilhabe sicherzustellen. Anträge können jeweils bis zum 1. März oder 1. September eines Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingereicht werden. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate, die Förderquote variiert je nach Finanzkraft und Pflegebedürftigenquote der Kommune zwischen 70 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Bayern, die mindestens 5.000 Euro investive oder nichtinvestive Sach- und Personalausgaben bis Besoldungsgruppe A11 planen. Förderfähig sind beispielsweise der Aufbau kommunaler Netzwerke für Pflegedienste, kostenlose und neutrale Pflegeberatungen, niedrigschwellige Nachbarschaftsangebote sowie Maßnahmen zur Vernetzung professioneller Anbieter und bürgerschaftlichen Engagements. Die Auswahl erfolgt nach Fachlichkeit und Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts, dem Anteil pflegebedürftiger Einwohner und der Dringlichkeit des Vorhabens. Für die Antragstellung sind u. a. das Formular „Antrag – Gute Pflege“, eine fachlich unterlegte Projektbeschreibung, eine De-minimis-Erklärung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Die Förderung trägt dazu bei, eine zukunftsfähige pflegerische Versorgungsstruktur vor Ort aufzubauen und Pflegebedürftigen ein Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
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