Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
Zuschüsse für Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements in NRW. Anträge sind jährlich bis zum 30.10. des vorhergehenden Haushaltsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserrisikomanagements.
Förderfähige Ausgaben
- Grundsätzliche oder überregionale Planungen
- Monitoring und Untersuchungen
- Wasserbauliche Maßnahmen
- Flächenbereitstellung
- Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen ohne unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck
- Einrichtungen der stillen Erholung (Wanderwege, Radwege, Ruhebänke)
- Unterhaltung der Anlagen
- Provisorische Einrichtungen
- Bauten und Maßnahmen zugunsten Dritter
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Einreichung der Anträge für WRRL-Maßnahmen bis zum 30.10. des vorangehenden Haushaltsjahres
- Wasserbauliche Maßnahmen gemäß allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Ökologische Gewässerentwicklung gemäß "Blaue Richtlinie"
- Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit gemäß "Handbuch Querbauwerke"
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Muster 1)
- Mittelanforderungsformular (Muster 4)
- Verwendungsnachweis (Muster 5)
- Erklärung "De-Minimis"-Beihilfe (Muster 6)
- Ausgabeblatt (zahlenmäßiger Nachweis)
- Zwischennachweis baufachlich (Muster 2)
Beschreibung
Förderziel und Inhalte
Die Förderrichtlinie richtet den Blick auf die Gewässerentwicklung und das Hochwasserrisikomanagement in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden umfangreiche Maßnahmen von grundsätzlichen oder überregionalen Planungen über Monitoring und Untersuchungen bis hin zu wasserbaulichen Eingriffen. Auch Flächenbereitstellung sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zählen zu den förderfähigen Vorhaben. Ziel ist die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Stärkung des Hochwasserschutzes gemäß den Vorgaben der HWRM-Richtlinie. Die Einreichung der Anträge muss jeweils bis zum 30. Oktober des Vorjahres erfolgen, um eine rechtzeitige Prüfung im kommenden Haushaltsjahr zu gewährleisten. Zuschüsse unterstützen Projektkosten, die nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der „Blauen Richtlinie“ sowie des „Handbuchs Querbauwerke“ ausgeführt werden.
Teilnahme und Finanzierung
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, beispielsweise Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasserverbände. In bestimmten Bereichen des Gewässerschutzes können auch Unternehmen und juristische Personen des Privatrechts Anträge stellen. Die Förderrichtlinie gewährt Zuschüsse in Höhe von 40 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Unternehmen liegen die Sätze zwischen 25 % und 70 %. Ausgaben ohne unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Bezug sowie Einrichtungen der stillen Erholung sind ausgeschlossen. Für eine vollständige Antragstellung sind u. a. das Antragsformular (Muster 1), Mittelanforderungsformular (Muster 4), Verwendungsnachweis (Muster 5), Erklärung „De-Minimis“-Beihilfe (Muster 6), Ausgabeblatt und der baufachliche Zwischennachweis vorzulegen. Eine Antragstellung vor Beginn aller Maßnahmen ist zwingende Voraussetzung zur Bewilligung.