Zuschuss

Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Finanzschwache Kommunen im Saarland können einen Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen in die Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen beantragen. Mindestinvestitionsvolumen 40.000 €.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: 90 %

Förderziel

Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen im Saarland zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen durch Sanierung, Umbau, Erweiterung, Ersatzneubau, Ausstattung und begleitende Beratungsleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sanierung, Umbau, Erweiterung oder Ersatzneubau von Schulgebäuden
  • Ausstattung von Schulgebäuden (z. B. sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen)
  • Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
  • Maßnahmen an Betreuungseinrichtungen (z. B. Horte)
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Finanzschwäche gemäß abgestimmtem Modell
  • Beginn der Investitionen nach dem 30.06.2017 oder selbstständige Abschnitte laufender Vorhaben

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II) unterstützt finanzschwache Kommunen und deren zu 100 % kommunal beteiligte Unternehmen im Saarland bei der Modernisierung und Erweiterung allgemein- und berufsbildender Schulen. Im Fokus stehen Maßnahmen wie Sanierung, Umbau, Ersatzneubau und barrierefreie Umgestaltung von Schulgebäuden sowie die Ausstattung mit sanitären Anlagen, Fußbodenbelägen oder Leitungen. Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen in Betreuungseinrichtungen (beispielsweise Horte) werden ebenso gefördert wie begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister:innen. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei ein Mindestinvestitionsvolumen von 40.000 Euro beachtet werden muss. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes.

Voraussetzung für den Zuschuss ist der Nachweis der kommunalen Finanzschwäche anhand eines abgestimmten Modells sowie der Investitionsbeginn nach dem 30. Juni 2017 oder die Abgrenzung als selbstständiger Abschnitt eines laufenden Vorhabens. Die Förderung folgt den Bestimmungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Ersatzneubauten können unter bestimmten Bedingungen als wirtschaftlich günstigere Alternative zur Bestandssanierung anerkannt werden. Für geförderte Gebäude gilt eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren. Durch diese Richtlinie wird die Schulinfrastruktur nachhaltig gestärkt und ein zeitgemäßes Lernumfeld für Schülerinnen und Schüler geschaffen.

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