Zuschuss

Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014

Die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung unterstützt Maßnahmen der Flurbereinigung und integrierten ländlichen Entwicklung in Sachsen. Gefördert werden Vorhaben zur Neuordnung der Agrarstruktur und zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum. Anträge sind vor Maßnahmebeginn bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 65% - 90%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, um die Agrarstruktur positiv weiterzuentwickeln und die Wirtschaftskraft nachhaltig zu stärken. Gefördert werden insbesondere die Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sowie Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Flurbereinigungs- und Neuordnungsmaßnahmen
  • Kosten für Planungs- und Vermessungsleistungen
  • Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen nur in Orten bis 10.000 Einwohnern (Ländliche Neuordnung) bzw. bis 5.000 Einwohnern in LEADER-Gebieten
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Bewilligungsreife der Maßnahmen (notwendige Genehmigungen und Zustimmungen liegen vor)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anzeige des Maßnahmebeginns
  2. Förderantrag bei Landratsamt/Kreisfreier Stadt
  3. Gesamt- und Endauszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis
  4. Antrag auf Vorauszahlung
  5. Erklärung zu Informations- und Publizitätspflichten

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung stärkt ländliche Räume in Sachsen durch gezielte Maßnahmen der Flurbereinigung und integrierten ländlichen Entwicklung. Gefördert werden Neuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sowie Projekte zur Verbesserung der Agrarstruktur und regionalen Wirtschaftskraft. Antragsberechtigt sind unter anderem Teilnehmer:­innen­gemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Gemeinden, private und juristische Personen sowie Zusammenschlüsse regionaler Akteure. Voraussetzung ist, dass Vorhaben in Orten bis 10.000 Einwohner:innen (bzw. bis 5.000 in LEADER-Gebieten) realisiert werden und vor Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ziel ist es, Strukturen zu modernisieren, Investitionshemmnisse abzubauen und nachhaltige Arbeitsplatzpotenziale zu schaffen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von 65 % bis 90 % der zuschussfähigen Ausgaben. Anrechenbare Kosten umfassen Investitionen für Flurbereinigungs- und Neuordnungsmaßnahmen, Planungs- und Vermessungsleistungen sowie Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum. Die vollständige Antragsstellung inklusive Anzeige des Maßnahmebeginns, Gesamt- und Endauszahlungsantrag mit Verwendungsnachweis, Antrag auf Vorauszahlung und Erklärung zu Informations- und Publizitätspflichten erfolgt bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten vor Beginn der Maßnahme. Kontinuierliche Förderaufrufe ermöglichen eine flexible Projektplanung. Interessierte Kommunalverwaltungen, Vereine und Privatpersonen gewinnen auf diese Weise Unterstützung für eine zukunftsfähige Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen.

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