Zuschuss

Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa)

In Nordrhein-Westfalen können Gemeinden, Naturschutzverbände und weitere Einrichtungen Zuschüsse für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft erhalten.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Das Programm unterstützt Maßnahmen gemäß Landesnaturschutzgesetz und gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Vorgaben, die dem Schutz und Erhalt von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage und Erholungsraum dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Pläne und Gutachten
  • Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Grunderwerb
  • Pacht
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewährleistung der langfristigen oder dauerhaften Sicherung des Zuwendungszwecks
  • Beachtung von Zweckbindungsfristen: 10 Jahre für beschaffte Gegenstände, 25 Jahre für Investitionen, unbefristet bei Grunderwerb

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten
  2. Durchführungsplan

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Gemeinwesen, anerkannten Naturschutzverbänden, Kommunalverbänden und sogar Privatpersonen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft. Mit Förderquoten von 50 bis 100 Prozent richtet sich das Programm an Projekte, die im Einklang mit dem Landesnaturschutzgesetz und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben stehen und die Umwelt als Lebensgrundlage sowie als Erholungsraum sichern. Förderberechtigt sind neben Gemeinden und Gemeindeverbänden auch Träger von Naturparks, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen, die naturschutzfachliche Konzepte planen und realisieren wollen. Die Mittel werden als einmaliger Zuschuss gewährt und stehen fortlaufend bereit, sodass Antragstellende flexibel auf örtliche Herausforderungen reagieren können.

Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Pläne und Gutachten, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen, Erhaltungsarbeiten, Grunderwerb, Pacht, Betreuung von Naturschutzgebieten sowie Artenschutzaktivitäten. Damit ein Vorhaben Zuschüsse erhält, müssen eine langfristige Sicherung des Förderzwecks gewährleistet und die entsprechenden Zweckbindungsfristen beachtet werden (zehn Jahre bei beschafften Gegenständen, 25 Jahre bei Investitionen, unbefristet bei Grunderwerb). Zur Antragstellung gehören eine detaillierte Auflistung der Planungsarbeiten sowie ein konkreter Durchführungsplan. Zuständig für die fachliche Begleitung und Bewilligung sind die regionalen Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens, die als Schnittstelle zwischen Landesregierung und Kommunen fungieren und Antragsformulare bereitstellen.

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