Zuschuss

Förderrichtlinie Regionalentwicklung (FR-Regio)

Zuschussprogramm des Freistaats Sachsen zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und Daseinsvorsorge im demografischen Wandel. Anträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30. Oktober beim zuständigen Regionalen Planungsverband einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 60% - 75%

Förderziel

Die FR-Regio unterstützt interkommunale Kooperationen bei der Umsetzung der Ziele des Landesentwicklungsplans und von Regionalplänen in Sachsen. Ziel ist es, durch konzeptionelle und operative Maßnahmen– von Strategie- und Handlungskonzepten über Raumordnungsmodellvorhaben bis hin zu investiven Umsetzungsprojekten – die regionale Daseinsvorsorge und Entwicklungspotenziale in den Aktionsräumen unter den Erfordernissen des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen nachhaltig zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Nichtinvestive Ausgaben für Strategie- und Handlungskonzepte
  • Nichtinvestive Ausgaben für Modellvorhaben der Raumordnung und Bund-Land-Projekte
  • Nichtinvestive Ausgaben für Wettbewerbe zur Entwicklung von Impulsregionen und Daseinsvorsorgevorhaben
  • Nichtinvestive Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Investive Ausgaben für Umsetzungsmaßnahmen zur Entwicklung von Impulsregionen und Daseinsvorsorgevorhaben

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen
  • Bewirtungsausgaben

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller muss Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft oder Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes sein
  • Vorlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (z.B. landesplanerischer Vertrag) der Kooperationsgemeinschaft oder des Netzwerks
  • Auswahl und Priorisierung des Vorhabens im Konsens der Aktionsräume oder Kooperationsnetzwerke
  • Abstimmung touristischer Vorhaben mit Destinationsmanagementorganisationen (DMO)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aussagekräftige Vorhabensbeschreibung
  2. Belastbare Kostenkalkulation
  3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (z.B. landesplanerischer Vertrag)

Beschreibung

Die Förderrichtlinie Regionalentwicklung (FR-Regio) des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung stärkt interkommunale Kooperationen in ganz Sachsen, um die Daseinsvorsorge im demografischen Wandel nachhaltig zu sichern. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft oder Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerks sind. Das Programm umfasst die Themenfelder Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung sowie Digitalisierung und wird als Zuschuss mit einer Förderquote von 60 % bis 75 % gewährt. Anträge für das Folgejahr sind jeweils bis zum 30. Oktober beim zuständigen Regionalen Planungsverband einzureichen.

FR-Regio unterstützt sowohl konzeptionelle als auch operative Maßnahmen – von Strategie- und Handlungskonzepten über Modellvorhaben der Raumordnung bis zu investiven Umsetzungsprojekten zur Entwicklung von Impulsregionen. Gefördert werden nichtinvestive Ausgaben für Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit und fachübergreifende Bund-Land-Projekte sowie investive Aufwendungen, sofern sie nicht anderweitig gefördert werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Vorlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Kooperationsgemeinschaft, eine konsensorientierte Priorisierung der Vorhaben im Aktionsraum sowie die Abstimmung touristischer Projekte mit Destinationsmanagementorganisationen. Zur Antragstellung sind eine aussagekräftige Vorhabensbeschreibung, eine belastbare Kostenkalkulation und die gültige Vereinbarung beizufügen.

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