Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung
Zuschüsse für grüne Infrastruktur, Lärmminderung und Radonschutz in Sachsen mit bis zu 85 % Förderung aus EFRE. Anträge online jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen, Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in öffentlichen Gebäuden und Gebäuden in Radonvorsorgegebieten.
Förderfähige Ausgaben
- Konzeptentwicklung und Planung
- Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Aktive grüne Lärmminderungsmaßnahmen
- Aktive nicht grüne und passive Lärmminderungsmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Umsetzung der Maßnahme in Sachsen
- Eigentümer- oder Erbbauberechtigtenstatus bzw. Einverständniserklärung
- Stadtgrünmaßnahmen nur in Gemeinden ab 2 000 Einwohnern, nicht in zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Flächen oder Wäldern
- Verwendung staatlich zugelassener Pflanzenarten bei Stadtgrün
- Dach- und Fassadenbegrünung nur an Gebäuden vor dem 31.12.2018
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Konzeptunterlagen
- Nachweis Lärmbelastung
- Aktuelle Radonmessungen
- Kopie des aktuellen Lärmaktionsplans
- Öffentlich-rechtliche Genehmigungen
- Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung stärkt im Freistaat Sachsen gezielt grüne Infrastruktur, Lärmschutzmaßnahmen an stark belasteten Verkehrswegen und Projekte zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, im Radonbereich zusätzlich gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie KMU. Gefördert werden u. a. Planungskonzepte, die Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen, extensive Dach- und Fassadenbegrünungen, aktive grüne und passive Lärmminderungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Radonreduzierung. Die Zuwendungsquote liegt je nach Maßnahme zwischen 75 % und 85 % der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist unter anderem die Umsetzung in Sachsen, Nachweise zu Lärmbelastung oder Radonmessung, fachlich qualifizierte Planung und öffentlich-rechtliche Genehmigungen. Anträge können jederzeit online über das SAB-Förderportal eingereicht werden.
Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Maßnahmen, die zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Lärmminderung und zum Gesundheitsschutz beitragen. Neben klassischer Dachbegrünung fördert die Richtlinie beispielhaft den Einbau lärmmindernder Fassaden oder die Installation von Radon-Absauganlagen in denkmalgeschützten Bestandsbauten. Kommunen, gemeinnützige Träger und KMU sind eingeladen, im Rahmen der Freistaatsinitiative Stadtgrün innovative Projekte zu realisieren, mit denen die Biodiversität in urbanen Lebensräumen steigt und die Lebensqualität nachhaltig verbessert wird.
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