Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum
Förderung der Errichtung und Sanierung privater und öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen im ländlichen Raum Thüringens zur Sicherung der Trinkwasserqualität und -quantität. Anträge für private Bauherren bis 30.09. jährlich, für kommunale Träger bis 31.12. des Vorjahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung oder Sanierung von Anlagen einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie von Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an die Fernwasserversorgung zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwasserversorgung im Freistaat Thüringen.
Förderfähige Ausgaben
- Bauleistungen für trinkwassertechnische Anlagen (netto)
- Beratungsleistungen
- Planungsleistungen
- Mehrwertsteuer
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anlagenteile der Hausinstallation
- Eigenleistungen und eigene Materialbeschaffung
- Baunebenkosten nach DIN 276
- Grundstückserwerb und -freimachung
- Ausgaben für Wartung, Betrieb und Unterhaltung
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Private Bauherren: mehrfache oder dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung oder unzureichende Versorgungssicherheit
- Private Bauherren: keine Versorgungspflicht und keine Absicht des kommunalen Versorgers zum Anschluss
- Private Bauherren: Hygienisierung bei Kleinkläranlagen im Einflussbereich des Brunnens
- Private Bauherren: Technikbeschaffung gemäß DVGW-Zertifizierung oder Installation durch DVGW-zertifizierten Fachbetrieb
- Kommunale Träger: Willenserklärung des Wasserversorgers zur Errichtung einer öffentlichen Versorgung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Fördergegenstand 2a/2b/2c
- De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)
- Rechtsaufsichtliche Würdigung
- geprüfte trinkwassertechnische Konzeption (TLUBN)
- Lageplan
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Willenserklärung des öffentlichen Wasserversorgers
- Nachweis von 3 Vergleichsangeboten
Bewertungskriterien
- Einhaltung technischer und hygienischer Standards (DVGW)
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (Kostenvergleich)
- Notwendigkeit zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
- Kommunale Bedarfsfeststellung und Genehmigungen
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum unterstützt private Bauherr:innen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Thüringen bei der Errichtung, Sanierung und dem Erstanschluss von Trinkwasserversorgungsanlagen. Ziel ist es, die Trinkwasserqualität und -quantität ländlicher Gebiete dauerhaft zu sichern. Gefördert werden Brunnen, Aufbereitungs- und Leitungsanlagen auf Grundstücken ohne kommunale Versorgungspflicht, ebenso wie Fassungsanlagen, Verbindungsleitungen und Ortsnetze für die erstmalige öffentliche Wasserversorgung im Innenbereich sowie der Anschluss an die Fernwasserversorgung. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigte und kommunale Träger mit bis zu 10.000 Einwohner:innen; für private Bauherr:innen liegt die Förderquote bei bis zu 85 % der förderfähigen Kosten (mindestens 1.000 EUR, maximal 22.000 EUR je Grundstück), für kommunale Anlagen bis zu 65 % (max. 20.000 EUR) und für den Fernwasseranschluss bis zu 50 %. Förderfähige Ausgaben umfassen Bau-, Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Mehrwertsteuer, ausgeschlossen bleiben Hausinstallationsteile, Eigenleistungen, Grundstückserwerb und Baunebenkosten nach DIN 276.
Für private Bauherr:innen endet die Antragsfrist jeweils am 30. September, für kommunale Träger am 31. Dezember des Vorjahres. Voraussetzung ist u. a. die mehrfache Überschreitung von Grenzwerten der Trinkwasserverordnung oder eine unzureichende Versorgungssicherheit ohne Anschlussabsicht des öffentlichen Versorgers. Ergänzend sind DVGW-zertifizierte Fachleistungen, eine geprüfte Trinkwasser-Konzeption (TLUBN) und der Nachweis von drei Vergleichsangeboten vorzulegen. Kommunale Träger müssen darüber hinaus eine Willenserklärung des öffentlichen Wasserversorgers, die wirtschaftliche Lösung nach LAWA-KVR-Leitlinie und die Rechtsaufsichtliche Würdigung nachweisen. Durch diese Förderung trägt das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten in Zusammenarbeit mit der Thüringer Aufbaubank entscheidend zur nachhaltigen Wasserversorgung im ländlichen Raum bei.
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