Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum
Förderung für den Ausbau, die Sanierung und Modernisierung der Trinkwasserinfrastruktur im ländlichen Raum Thüringens. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in den Erhalt, die Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasserver- und -entsorgungsnetze im ländlichen Raum Thüringens zur Sicherstellung einer nachhaltigen und hygienisch einwandfreien Trinkwasserbereitstellung.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Ingenieurleistungen
- Bau- und Sanierungskosten für Leitungsnetze
- Errichtung oder Modernisierung von Aufbereitungs- und Pumpanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten und Verbrauchsmaterialien
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im ländlichen Raum Thüringens
- Nachweis der Zuständigkeit für Trinkwasserversorgung
- Einhaltung technischer Vorgaben der Trinkwasserverordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Zuständigkeit für Wasserversorgung
- Lageplan der Infrastrukturmaßnahmen
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Dringlichkeit des Investitionsbedarfs
- Nachhaltigkeit und Effizienz der Maßnahme
Beschreibung
Die Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum unterstützt kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale und private Wasserversorgungsunternehmen im ländlichen Raum Thüringens bei Investitionen zur Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasserver- und -entsorgungsnetze. Gefördert werden Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Bau- und Sanierungskosten für Leitungsnetze ebenso wie die Errichtung und Modernisierung von Aufbereitungs- und Pumpanlagen. Ziel ist die nachhaltige, hygienisch einwandfreie und zukunftssichere Trinkwasserbereitstellung, um den hohen Anforderungen an Umwelt- und Naturschutz, Regionalförderung sowie Energieeffizienz und Klimaschutz gerecht zu werden. Anträge können fortlaufend gestellt werden und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis eines Sitzes oder einer Betriebsstätte im ländlichen Raum Thüringens sowie die Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung und die Einhaltung technischer Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten und Verbrauchsmaterialien. Die Bewertung erfolgt nach Wirtschaftlichkeit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Dringlichkeit des Investitionsbedarfs sowie der Nachhaltigkeit und Effizienz der vorgesehenen Maßnahme. Zur Antragsunterlage gehören das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, ein Lageplan der Infrastrukturmaßnahmen sowie der Nachweis der Zuständigkeit. Die Durchführung und Abwicklung der Förderung obliegen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten in Zusammenarbeit mit der Thüringer Aufbaubank, die als Förderbank des Freistaats Thüringen die Fördermittel vergibt und beratend begleitet.
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