Zuschuss

Förderrichtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle (FöRilVuSt2023)

Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Reduzierung von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland. Laufende Antragsmöglichkeiten.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel der Förderrichtlinie ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und die Anzahl von Unfällen zu senken. Gefördert werden Konzepte, Planungen und praktische Umsetzungen sicherheitsrelevanter Projekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Ingenieurleistungen
  • Baumaßnahmen und Installation von Sicherungseinrichtungen
  • Beratung und Schulungen zum Thema Verkehrssicherheit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Reine Öffentlichkeitsarbeit ohne Sicherungscharakter
  • Fahrzeuganschaffungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Nachweis der Rechtsform und Gemeinnützigkeit bzw. hoheitlichen Trägerschaft
  • Einzureichender Maßnahmenplan mit Unfallstatistiken und Zielbeschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Maßnahmenplan
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Gemeinnützigkeits- bzw. Trägernachweis
  4. Nachweis bisheriger Unfallstatistiken

Bewertungskriterien

  • Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Unfallreduzierung
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Umfang der geförderten Reichweite bzw. Betroffenheit

Beschreibung

Die FöRilVuSt2023 des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unterstützt bundesweit Projekte und Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Straßenverkehrsunfällen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, die Konzepte, Planungen und praktische Umsetzungen sicherheitsrelevanter Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur und Städtebau realisieren. Als Zuschussprogramm eröffnet die Richtlinie kontinuierliche Antragsmöglichkeiten und richtet sich insbesondere an Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte, die innovative Maßnahmen zur Unfallprävention umsetzen möchten.

Für eine Antragsberechtigung ist ein Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland sowie der Nachweis der hoheitlichen Trägerschaft oder der Gemeinnützigkeit erforderlich. Ein detaillierter Maßnahmenplan mit Unfallstatistiken und Zielbeschreibungen bildet die Grundlage des Antrags. Förderfähige Ausgaben umfassen Planungs- und Ingenieurleistungen, Baumaßnahmen inkl. Installation von Sicherungseinrichtungen sowie Beratung und Schulungen zum Thema Verkehrssicherheit. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten, reine Öffentlichkeitsarbeit ohne Sicherungscharakter und Fahrzeuganschaffungen. Die Bewertung erfolgt anhand der Wirksamkeit zur Unfallreduzierung, des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sowie der Reichweite der geförderten Maßnahmen. Zur Antragseinreichung gehören eine fundierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise über Gemeinnützigkeit und bisherige Unfallstatistiken. Dank des fortlaufenden Verfahrens können Interessierte jederzeit den nächsten Schritt in Richtung „Vision Zero“ gehen und zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.

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