Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)
Zuschüsse für Trägervereine von Biologischen Stationen in NRW zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen. Anträge bis zum 15.10. für das Folgejahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Trägervereine von Biologischen Stationen in NRW bei Maßnahmen zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen, insbesondere Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, Naturschutzbildung sowie wissenschaftliche und beratende Aufgaben.
Förderfähige Ausgaben
- Schutzgebietsbetreuung
- Vertragsnaturschutz
- Artenschutz
- Wissenschaftliche und beratende Aufgaben
- Naturschutzbildung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Trägerverein einer Biologischen Station in NRW
- Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
- Erstellung und Abstimmung eines Arbeits- und Maßnahmenplans
- Gewährleistung der fachgerechten Erfüllung der Aufgaben
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
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Beschreibung
Die Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW richten sich an gemeinnützige Trägervereine von Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen, die sich für den Schutz und die Pflege heimischer Lebensräume engagieren. Mit einem Zuschuss von 80 % der Bemessungsgrundlage – für EDV-Servicestellen sogar 100 % – unterstützt das Land NRW Maßnahmen zur Verbesserung der Natur- und Umweltbedingungen. Gefördert werden unter anderem die kontinuierliche Betreuung von Schutzgebieten, Aktivitäten im Vertragsnaturschutz sowie Projekte im Artenschutz. Darüber hinaus zählen wissenschaftliche und beratende Aufgaben, Naturschutzbildung und Sonderanschaffungen zum förderfähigen Ausgabenrahmen. Ziel ist es, das Netzwerk der Biologischen Stationen als Bindeglied zwischen ehrenamtlichem und amtlichem Naturschutz nachhaltig zu stärken und die regionale Biodiversität zu fördern.
Förderberechtigt sind ausschließlich Trägervereine gem. Abgabenordnung, die einen abgestimmten Arbeits- und Maßnahmenplan vorlegen und eine fachgerechte Umsetzung garantieren können. Voraussetzung ist zudem eine gesicherte Gesamtfinanzierung ohne gleichzeitige öffentliche Mittelzuflüsse. Die Einreichung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung in Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Münster oder Detmold. Die Frist endet am 15. Oktober für das folgende Haushaltsjahr. Trägervereine profitieren von dieser Förderung, um ihre Naturschutzarbeit vor Ort wirkungsvoll auszubauen und langfristig zu sichern.
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