Förderrichtlinien Denkmalstiftung Baden-Württemberg
Förderung der Erhaltung von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg für private Eigentümer, Bürgervereine, Kommunen und Religionsgemeinschaften. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Denkmalstiftung fördert die Erhaltung von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes, insbesondere private Initiativen, gemeinnützige Bürgervereine, Kommunen und anerkannte Religionsgemeinschaften bei den denkmalbedingten Mehrkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
- Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen
- denkmalbedingte Mehraufwendungen
- Kosten des Erwerbs von Grundstücken
Nicht förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen eigenwirtschaftlichen Zwecks
- Kosten der Umgebungsarbeiten ohne Denkmalschutz
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel oder Arbeitsleistung
- ggf. Öffnung für die Öffentlichkeit am Tag des offenen Denkmals
- nachvollziehbare Kostenermittlung und Finanzierungsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Beschreibung der Maßnahmen
- Pläne und Abbildungen
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- fachliche Stellungnahmen der staatlichen Denkmalpflege
Bewertungskriterien
- denkmalpflegerische Qualität
- Förderwürdigkeit des Denkmalobjekts
- Nachvollziehbarkeit der Kostenermittlung
- Eigenbeteiligung
Beschreibung
Die Denkmalstiftung Baden-Württemberg unterstützt private Eigentümer:innen, Bürger:innenvereine, Kommunen und anerkannte Religionsgemeinschaften bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Mit Zuschüssen von bis zu 90 Prozent und einer Höchstfördersumme von 50.000 € werden denkmalbedingte Mehrkosten etwa für Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Wiederherstellung teilzerstörter Objekte abgedeckt. Auch Kosten für den Erwerb von Grundstücken, sofern sie für den Denkmalschutz wesentlich sind, zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel oder Eigenleistung ist Voraussetzung für eine Förderung; die Öffnung des Denkmals am Tag des offenen Denkmals kann – falls nicht anders geregelt – ergänzt werden. Die fachliche Qualität der geplanten Maßnahmen, die Förderwürdigkeit des Objekts und ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan bilden die wesentlichen Bewertungskriterien.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sowie detaillierte Unterlagen (Maßnahmenbeschreibung, Pläne, Kostenvoranschlag, Finanzierungs- und Zeitplan, Stellungnahmen der staatlichen Denkmalpflege) sind einzureichen. Die Stiftung legt anhand der Einzelfallprüfung fest, in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird und holt vorab fachliche Beurteilungen ein. Die Auszahlung erfolgt je nach Baufortschritt in Teilbeträgen, 10 % werden nach ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis ausgezahlt. Ein Verwendungsnachweis mit Kostenübersicht und Bestätigung über die zweckentsprechende Verwendung ist nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen. Ergänzend zur staatlichen Denkmalförderung bietet dieses Programm eine wertvolle Finanzierungsmöglichkeit, um historisches Kulturerbe langfristig zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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