Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen bei der strategischen und investiven Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Gefördert werden Projekte wie die Einführung von Energiemanagementsystemen, Erstellung und Aktualisierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten, Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug sowie investive Maßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Gebäuden. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Ausgaben für externe Beratungsleistungen
- Investitionen in Infrastruktur und Energiemanagement
- Mess- und Sensortechnik
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Betrieb und laufenden Unterhalt
- Umsatzsteuerbeträge
- Ausgaben, die von Dritten zu tragen sind
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten
- Fachtechnische Bescheinigungen vorlegen
- Keine Inanspruchnahme anderer Energieförderprogramme des Freistaates Bayern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag nach Muster 1a
- Projektbeschreibung
- Kostenkalkulation
- Gremienbeschluss
Bewertungskriterien
- Nachweis der Treibhausgasminderung
- Wirtschaftlichkeit
- Einhaltung der Fördervoraussetzungen
Beschreibung
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR ist ein innovatives Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, das bayerischen Kommunen und öffentlichen Einrichtungen Unterstützung bei der Umsetzung strategischer sowie investiver Klimaschutzmaßnahmen bietet. Das Programm fokussiert sich auf vielfältige Projekte, etwa den Aufbau, die Erweiterung und den Betrieb systematischer Energiemanagementsysteme in öffentlichen Gebäuden, die Erstellung und Aktualisierung von umfassenden Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten sowie Investitionen in die Modernisierung von Beleuchtungsanlagen. Ziel ist es, durch den Einsatz von Zuschüssen welcher Förderquoten zwischen 50 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben abdeckt, nachhaltige Reduktionen von Treibhausgasemissionen zu erzielen und die negativen Effekte des Klimawandels wirksam abzumildern.
Die Zuwendung richtet sich an bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen und Partner:innen der Bayerischen Klima-Allianz, die im Rahmen strategischer Projekte entscheidende Maßnahmen im Bereich Smart Cities & Regionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien realisieren möchten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Personalausgaben, externe Beratungsleistungen, Investitionen in Infrastruktur und Energiemanagement sowie moderne Mess- und Sensortechnik. Voraussetzung für die Förderung ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens, die Einhaltung einer Zweckbindungsfrist von fünf Jahren sowie die Vorlage fachtechnischer Bescheinigungen durch zertifizierte Expert:innen. Zudem ist die Teilnahme an anderen Energieförderprogrammen des Freistaats Bayern ausgeschlossen, um eine zielgerichtete und nachhaltige Investition in klimaschutzrelevante Maßnahmen zu gewährleisten.
Mit einer Fördersumme zwischen EUR 5.000 und EUR 500.000 ermöglicht das Programm Kommunen, ihre Innovationskraft im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung zu stärken und langfristige, positive Umweltauswirkungen zu erzielen. Bewerbungsunterlagen wie der Antrag nach Muster 1a, eine ausführliche Projektbeschreibung, eine Kostenkalkulation und ein Gremienbeschluss sind für die Antragstellung notwendig. Die Förderung unterstützt so lokale Vorhaben, die sich systematisch mit der Reduzierung von Treibhausgasen auseinandersetzen, indem sie finanzielle Anreize und technische Beratung bietet. Die Bewerbungsfrist endet am 31.12.2026, wodurch bayerischen Kommunen die Chance geboten wird, zeitnah und zielgerichtet an einer klimaneutralen Zukunft in Bayern mitzuwirken.