Zuschuss

Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Anträge jeweils bis zum 1. Mai des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: bis 80%

Förderziel

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse, z. B. verkehrswichtige Straßen, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen, Rad- und Gehwege, Bussonderfahrstreifen, Tunnelsicherheit und Mitfahrerparkplätze.

Förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen an verkehrswichtigen Straßen
  • Verkehrsleitsysteme
  • Kreuzungsmaßnahmen
  • Rad- und Gehwege
  • Bussonderfahrstreifen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung
  • Vorlage erforderlicher Unterlagen (Bauentwurf, Gesamtverkehrskonzept, Vermerk über Anhörung der Behindertenbeauftragten oder -beiräte, Angaben zur Vorbereitung des Vorhabens)
  • Vorhaben muss sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr gewährleisten, Sicherheit an Bahnübergängen erhöhen oder den Verkehrsfluss verbessern
  • Berücksichtigung der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bauentwurf
  2. Gesamtverkehrskonzept
  3. Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder -beiräte
  4. Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens

Beschreibung

Das Förderprogramm Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen, Gemeindeverbände sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an verkehrswichtigen Straßen, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen, Rad- und Gehwege, Bussonderfahrstreifen, Tunnelsicherheitsmaßnahmen sowie Mitfahrerparkplätze. Dabei können bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Die Anträge sind jeweils spätestens bis zum 1. Mai des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Für die Antragstellung sind ein Bauentwurf, ein Gesamtverkehrskonzept, ein Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder -beiräte sowie Angaben zur Vorbereitung des Vorhabens erforderlich. Die Maßnahmen müssen einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen erhöhen oder den Verkehrsfluss verbessern. Zudem ist die Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Gesamtfinanzierung, uneingeschränktes Baurecht sowie gesicherter Grunderwerb. Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Zuschuss, dessen Fördersätze durch das zuständige Ministerium festgelegt werden. Ansprechpartner:innen sind die fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens, die die Fördermittel verwalten und bei der Umsetzung der Projekte beratend begleiten.

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