Zuschuss

Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH

Zuschüsse für Projekte zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Klimaschutz und Mobilität in Schleswig-Holstein. Anträge können formlos jederzeit bei der EKSH gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 100%
Projektdauer: 36

Förderziel

Unterstützung von Projekten in Schleswig-Holstein zu Energieproduktion, Energieverbrauch und -effizienz, Energieversorgung und Energiewirtschaft sowie Bildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Energie und Klimaschutz.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Schleswig-Holstein
  • Tätigkeit in Wissenschaft, Forschung oder Bildungsmaßnahmen im Bereich Energie und Umweltschutz
  • Keine Verfolgung erwerbswirtschaftlicher Zwecke oder Gewinnerzielung
  • Anschließender Wissenstransfer und praktische Anwendung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Beschreibung

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) fördert in Schleswig-Holstein Projekte, die auf eine nachhaltige Energieproduktion, eine verbesserte Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien abzielen. Zuschüsse von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten stehen für Maßnahmen in den Bereichen Energieverbrauch, -versorgung und -wirtschaft, nachhaltige Mobilität sowie Umwelt- und Naturschutz bereit. Zudem werden Forschungsvorhaben zu innovativen Energiekonzepten, Bildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt werden und bietet allen Projektträger:innen – von Bildungseinrichtungen über Unternehmen bis hin zu Privatpersonen – die Gelegenheit, klimapolitische Impulse vor Ort zu setzen und Wissen langfristig in die Praxis zu übertragen.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Tätigkeit in Schleswig-Holstein, die keine primär erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen. Dabei müssen wissenschaftliche und forschungsorientierte Vorhaben den anschließenden Wissenstransfer sicherstellen. Anträge können jederzeit formlos bei der EKSH eingereicht werden, ohne Einhaltung fester Fristen. Eine vorherige Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitenden empfiehlt sich, um Projektinhalte abzustimmen und den Antragsprozess zu erleichtern. Die für die Antragstellung relevanten Förderrichtlinien und Formulare bieten eine klare Orientierung für eine erfolgreiche Mittelbeantragung.

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