Zuschuss

Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024)

Bundesweite Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Baden-Württemberg zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Verbesserung der Versorgungssicherheit.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 20% - 80%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Sicherung der Wasserversorgung nach Güte und Menge im Rahmen der Daseinsvorsorge sowie Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der Versorgungssicherheit entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und dem Leitbild für eine zukunftsfähige Wasserversorgung in Baden-Württemberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Wassergewinnung und -aufbereitung
  • Leitungsbau und Speicheranlagen
  • Planungs-, Bau- und Ingenieurleistungen
  • Fachtechnische Beratung
  • MSR-Technik

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungskosten
  • Grunderwerbskosten für nicht dauerhaft benötigte Flächen
  • Ausgaben für Wohnraum
  • Kraftfahrzeuge
  • Vorsteuerabzug

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuständigkeit einer kommunalen Gebietskörperschaft, eines Zweckverbands oder vergleichbarer öffentlicher Einrichtung
  • Vorlage eines Wirtschaftlichkeitsnachweises
  • Abschluss aller erforderlichen Rechtsverfahren vor Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag nach Muster 2 FrWw 2024
  2. Wirtschaftlichkeitsnachweis
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Projektbeschreibung
  5. Pläne und Gutachten
  6. Verwendungsnachweis nach Muster 6 FrWw 2024

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Kostenersparnis
  • Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit
  • Technische Machbarkeit
  • Schutz von Wasservorkommen und Umweltaspekt

Beschreibung

Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2024 (FrWw 2024) des Landes Baden-Württemberg bieten öffentlichen Einrichtungen, kommunalen Zweckverbänden und entsprechenden Zusammenschlüssen einen Zuschuss zur Sicherstellung und Optimierung der Trinkwasserversorgung. Gefördert werden Investitionen in Wassergewinnung und -aufbereitung, Leitungsbau, Speicheranlagen, Planungs-, Bau- und Ingenieurleistungen sowie MSR-Technik. Zuwendungsfähige Ausgaben müssen wirtschaftlich, sparsam und unmittelbar zweckgebunden sein; nicht gefördert werden Verwaltungskosten, Grunderwerbskosten für nicht dauerhaft benötigte Flächen, Aufwendungen für Wohnraum, Fahrzeugbeschaffung und Vorsteuerabzug. Voraussetzung ist unter anderem ein vor Antragstellung abgeschlossener Wirtschaftlichkeitsnachweis, der technische Machbarkeit, Kostenersparnis und nachhaltige Versorgungssicherheit belegt. Die Förderung deckt 20 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab; fortlaufende Antragstellung ist möglich, der Projektzeitraum darf bis zu 36 Monate betragen.

Interessiert sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, kommunale Unternehmen mit über 50 Prozent kommunalem Anteil sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg. Umfassende Bewerbungsunterlagen umfassen den Antrag (Muster 2 FrWw 2024), Wirtschaftlichkeitsnachweis, Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, Pläne und Gutachten sowie einen Verwendungsnachweis (Muster 6 FrWw 2024). Bewertungskriterien fokussieren auf Wirtschaftlichkeit, technische Machbarkeit, Umwelt- und Gewässerschutz sowie die Versorgungssicherheit. Ziel ist eine zukunftsfähige Wasserversorgung nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und dem Leitbild Baden-Württembergs, die den kommunalen Daseinsvorsorgeauftrag stärkt, ausgewogene Wasserpreise ermöglicht und einen Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung bildet.

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