Förderrunden der TARGOBANK Stiftung
Die TARGOBANK Stiftung ruft seit 2024 jährlich ein bis zwei öffentliche Förderrunden zu spezifischen Themenschwerpunkten aus; Anträge werden nur innerhalb festgelegter Fristen über das Online-Formular entgegengenommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in den Themenfeldern Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz sowie Finanzielle Bildung zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklungschancen und Chancengleichheit in Deutschland.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Übernahme von langfristigen Personalkosten (außer projektbezogenen Honoraren)
- Laufende Kosten wie Mieten und Verwaltung
- Reine Anschaffungskosten ohne Projektkontext
- Kurzzeitprojekte (eintägige Events, Klassenfahrten o. Ä.)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Deutschland
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Projektbezug zu Klima- und Gesundheitsschutz oder Finanzielle Bildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Themensetzung
- Projektformat und -dauer
- Nachhaltigkeit der Wirkung
- Geografischer Schwerpunkt
- Projektträger (gemeinnützige Einrichtung)
Beschreibung
Die TARGOBANK Stiftung initiiert seit 2024 jährlich ein bis zwei themenspezifische Förderrunden, die gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Deutschland innovative Projektideen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitsschutz sowie Finanzielle Bildung ermöglichen. Mit dem Ziel, nachhaltige Entwicklungschancen und Chancengleichheit zu stärken, fokussiert sich die Stiftung auf Maßnahmen, die den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen, die Förderung körperlicher und seelischer Gesundheit sowie die Vermittlung ökonomischer Kompetenzen in den Mittelpunkt stellen. An den Förderrunden nehmen nur Einrichtungen teil, die einen gültigen Freistellungsbescheid vorweisen und deren Vorhaben langfristig auf eine dauerhafte Wirkung ausgerichtet sind. Die Auswahl erfolgt anhand von Themensetzung, Projektformat und ‑dauer, Nachhaltigkeit, geografischem Schwerpunkt sowie der Gemeinnützigkeit der Antragstellenden.
Förderanträge werden ausschließlich im Rahmen festgelegter Fristen über das Online-Formular der Stiftung entgegengenommen. Die Förderung erfolgt in Form von projektbezogenen Zuschüssen; Eigenmittel können eingebracht, aber nicht zwingend nachgewiesen werden. Nicht förderfähig sind unter anderem langfristige Personalkosten (außer projektbezogenen Honoraren), laufende Verwaltungskosten, reine Anschaffungskosten ohne Projektkontext sowie kurzfristige Ein-Tages-Veranstaltungen. Interessierte Organisationen erhalten alle Details zur Antragstellung, zu den Bewertungskriterien und zu den Ausschlussgründen in der Förderrichtlinie. Aktuell läuft keine offene Einreichungsrunde; künftige Fristen und Schwerpunkte werden rechtzeitig auf der Website der TARGOBANK Stiftung bekanntgegeben.
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