Förderschwerpunkt/Themenjahr 2028 „KI & Kultur“ der LWL-Kulturstiftung
Geplantes Themenjahr 2028 zu Künstlicher Intelligenz in interdisziplinären Kulturprojekten aller Sparten in Westfalen-Lippe. Erste Antragsfrist 31.08.2026, Hauptfrist 28.02.2027, Details in Ausarbeitung.
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Förderkriterien
Förderziel
Die LWL-Kulturstiftung möchte Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz in der Kulturpraxis aufgreifen, interdisziplinäre Impulse setzen und KI-bezogene Projekte in Bildender Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur, Landeskunde, Museen und Denkmalpflege fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Honorare für Künstler:innen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen
- Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Ankäufe
- Reine Publikationsvorhaben
- Institutionelle Förderung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektdurchführung in Westfalen-Lippe
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Verein, Stiftung, gGmbH)
- Projekt in einer kulturellen Sparte (Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur, Museen, Denkmalpflege)
- Thematischer Bezug zu Künstlicher Intelligenz und Kultur
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Nachweis Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Regionaler Bezug zu Westfalen-Lippe
- Kultureller Mehrwert
- Netzwerkcharakter
- Öffentlichkeitswirksame Strahlkraft
- Innovationsbezug Künstliche Intelligenz
Beschreibung
Die LWL-Kulturstiftung initiiert für das Themenjahr 2028 ein Förderprogramm, das interdisziplinäre Kulturprojekte mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz in Westfalen-Lippe unterstützt. Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine, Interessenverbände sowie öffentliche Einrichtungen aus Bildender Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur, Landeskunde, Museen und Denkmalpflege können eine vollständige Zuschussfinanzierung (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten) beantragen. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Honorare für freischaffende Künstler:innen. Investive Maßnahmen, Bau- oder Renovierungsprojekte, Ankäufe, reine Publikationsvorhaben, institutionelle Förderung und Stipendien sind ausgeschlossen. Die erste Einreichungsfrist endet am 31. August 2026, die zweite Frist am 28. Februar 2027, jeweils bis 23:59 Uhr.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein nachweislicher Sitz oder die Projektdurchführung in Westfalen-Lippe sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Verein, gGmbH, Stiftung). Ein Projekt muss einen klaren Bezug zu Kultur und Künstlicher Intelligenz aufweisen und sich durch regionalen Mehrwert, Netzwerkcharakter und öffentlichkeitswirksame Strahlkraft auszeichnen. Die Bewerbungsunterlagen umfassen das offizielle Antragsformular, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen Zeitplan sowie den Gemeinnützigkeitsnachweis. Die Entscheidung trifft das Kuratorium zweimal jährlich nach Prüfung aller Kriterien. Mit dieser Initiative setzt die Stiftung Impulse für den reflektierten Einsatz von KI in der Kulturpraxis und fördert zukunftsweisende Projekte, die technologische Innovation und künstlerische Gestaltung miteinander verbinden.
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