Förderstipendien der Rudolph Lohff-Stiftung (Förderung von Nichtabiturient:innen)
Regelmäßige Vergabe von Stipendien an nicht-Abiturient:innen (Studierende des Fachbereichs Sozialökonomie, HAW und Abendgymnasium Hamburg) mit besonderem Fokus auf außergewöhnliche finanzielle Notlagen. Bewerbung bevorzugt über das Deutschlandstipendium, direkte Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung junger, unbemittelter Personen ohne Abitur beim Erwerb einer akademischen Berufsbildung durch Vergabe von Stipendien für das Studium am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg, an der HAW Hamburg oder zur nachträglichen Erlangung der Reifeprüfung an staatlichen Hamburger Abendgymnasien.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- kein Abitur
- Alter nicht älter als 35 Jahre
- Studium am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg oder an der HAW Hamburg oder Besuch eines staatlichen Hamburger Abendgymnasiums
- Nachweis des Lebensunterhalts am Existenzminimum (soziale Härte)
- gute Studienleistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Entscheidungskriterien
- Zeugnisse, Transcript of Records, Immatrikulationsnachweis
- Nachweise zur wirtschaftlichen Lage
Bewertungskriterien
- gute Studienleistungen
- soziale Härte
Beschreibung
Die Rudolph Lohff-Stiftung fördert gezielt junge Menschen ohne Abitur im Raum Hamburg durch regelmäßige Zuschüsse zu ihrer akademischen Ausbildung. Im Fokus stehen Studierende des Fachbereichs Sozialökonomie der Universität Hamburg, der HAW Hamburg sowie Teilnehmende staatlicher Abendgymnasien zur nachträglichen Erlangung der Reifeprüfung. Die Stiftung unterstützt insbesondere Personen in außergewöhnlicher finanzieller Notlage, deren Lebensunterhalt am Existenzminimum gesichert ist und die hervorragende Studienleistungen vorweisen. Eine Vergabe erfolgt vorrangig im Rahmen des Deutschlandstipendiums, wobei direkte Anträge jederzeit möglich sind. Das oberste Förderziel besteht darin, unbemittelte Nichtabiturient:innen den Zugang zu einer qualifizierten Hochschulausbildung zu eröffnen und damit ihre berufliche Perspektive zu stärken.
Förderberechtigt sind Privatpersonen bis zu einem Alter von 35 Jahren ohne Abitur, die bereits im Berufsleben standen und sich aktuell in einem einschlägigen Studiengang oder Abendgymnasium befinden. Bewertet werden neben guten Studienleistungen vor allem soziale Härte und die Notwendigkeit eines Zuschusses. Die Antragstellung erfordert ein ausgefülltes Antragsformular sowie Nachweise zu wirtschaftlicher Lage, Immatrikulation, bisherigen Studienleistungen und Zeugnissen. Es existieren keine festen Fristen – Fördergesuche können fortlaufend beim Vorstand der Rudolph Lohff-Stiftung eingereicht werden. Die unabhängige Auswahl garantiert ein unkompliziertes und transparentes Verfahren, das schnell finanzielle Entlastung schafft und die Chancengleichheit im Bildungsbereich fördert.
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