Förderung Abwasserentsorgung in der Siedlungswasserwirtschaft
Landesförderung in Vorarlberg für die Errichtung und Sanierung von Abwasserentsorgungsanlagen sowie Betriebskostenförderung. Anträge seit 01.01.2013 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die Abwasserentsorgung und Schlammbehandlungsanlagen sowie Betriebskosten in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Errichtung und Sanierung von Abwasserentsorgungsanlagen
- Betriebskosten der Abwasserentsorgung
- Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Inneninstallationen
- Finanzierungskosten
- Verwaltungstätigkeiten und -abgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Realisierung der Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse
- Ökologische Verträglichkeit, volks- und betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit und Stand der Technik
- Rechtsgültige behördliche Genehmigung bei Erfordernis
- Vorliegen des Förderungsantrags vor Maßnahmenbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Projektunterlagen mit behördlicher Genehmigung
- Abrechnungsunterlagen/Bericht
Bewertungskriterien
- Ökologische Verträglichkeit
- Volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit
- Stand der Technik
Beschreibung
Die Landesförderung zur Abwasserentsorgung in der Siedlungswasserwirtschaft in Vorarlberg unterstützt Investitionen in den Ausbau, die Errichtung und die Sanierung von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen. Öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Unternehmen sowie natürliche und juristische Personen können seit dem 1. Jänner 2013 unbefristet Zuschüsse beantragen. Der Fokus liegt auf kommunalen Gemeinschaftsanlagen, örtlichen Verbundsystemen und technischen Maßnahmen zur Klimaschutzanpassung. Mit einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten werden Betriebskosten und Planungsleistungen ebenso gefördert wie bauliche Maßnahmen gemäß modernstem Stand der Technik. Die Förderquoten reichen je nach Maßnahme von 13 % bis 50 % und orientieren sich an ökologischer Verträglichkeit, volkswirtschaftlicher Zweckmäßigkeit und aktuellen Förderkatalogen der Landesabteilung Wasserwirtschaft.
Gefördert werden insbesondere Investitionskosten für den Bau und die Erneuerung von Abwasserableitungs- und Kläranlagen, Betriebskosten der Abwasserentsorgung sowie Planungs- und Bauaufsichtsleistungen. Ausgenommen sind Inneninstallationen, Verwaltungstätigkeiten, Finanzierungskosten und der Erwerb sonstiger Grundstücke. Voraussetzung ist ein öffentliches Interesse, ein rechtsgültiger behördlicher Bescheid (sofern erforderlich) sowie die Einreichung des Antrags vor Beginn der Maßnahme. Die Kombination aus Förderzuschuss und Betriebskostenunterstützung fördert die Energieeffizienz und den Umwelt- und Gewässerschutz und trägt nachhaltig zu einem guten ökologischen Zustand aller Oberflächengewässer bei.
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