Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung
Förderung von Personalkosten für Auf-, Ausbau und Betrieb außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung in Hessen. Bis zu 50 % der Kosten, maximal 200.000 € pro Jahr. Anträge laufend bei der WIBank.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Personalkosten für den Auf- und Ausbau sowie den Betrieb von außerschulischen Lernzentren für digitale Bildung im nichtwirtschaftlichen Bereich in Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 150 parallel belegbare Arbeitsplätze an einem Standort (Außenstellen: mindestens 20 Arbeitsplätze)
- Bereitstellung unterschiedlicher Lernmodule in Bild- und Tonbearbeitung, Programmierung, Entwicklung digitaler Anwendungen und/oder Konstruktion von Hardware
- Ausrichtung auf Kinder und Jugendliche zur Förderung digitaler Kompetenzen und beruflicher Orientierung
- Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich
- Einhaltung der Richtlinie vom 05.08.2025
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Erforderliche Anlagen gemäß Richtlinie
Beschreibung
Die Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung in Hessen unterstützt gemeinnützige Träger, Bildungseinrichtungen, Stiftungen und öffentliche Institutionen bei der Personalfinanzierung von außerschulischen Lernzentren und deren Außenstellen. Gefördert werden bis zu 50 % der Personalkosten, maximal 200.000 € pro Jahr (Außenstellen bis zu 25.000 € p.a.), im nichtwirtschaftlichen Bereich. Voraussetzung ist ein Standort mit mindestens 150 parallel belegbaren Arbeitsplätzen (Außenstellen: 20 Arbeitsplätze), der unterschiedliche Lernmodule in Bild- und Tonbearbeitung, Programmierung, Entwicklung digitaler Anwendungen und/oder Hardware-Konstruktion anbietet. Ziel ist die Vermittlung digitaler Kompetenzen und beruflicher Orientierung speziell für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung und kann ein- oder mehrjährig gewährt werden. Anträge können jederzeit bei der WIBank gestellt werden.
Interessenverbände, Vereine, kommunale Gebietskörperschaften sowie Bildungsträger und Stiftungen erfüllen die formalen Zuwendungsvoraussetzungen durch Einreichung des Antragsformulars und der erforderlichen Anlagen gemäß Richtlinie vom 05.08.2025. Die WIBank als zentrale Förderbank des Landes Hessen übernimmt Bewilligung und Auszahlung in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Die Maßnahme fördert unmittelbar beschäftigtes Lehr- und Verwaltungspersonal und stärkt die regionale Bildungsinfrastruktur im Themenfeld Digitalisierung. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit können pädagogisch-didaktische Konzepte nachhaltig ausgeweitet und die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen langfristig gesichert werden.
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