Förderung Baukulturelles Erbe - Denkmalpflege
Förderung für die Pflege und Erhaltung denkmalgeschützter Objekte in Vorarlberg. Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes in Vorarlberg, insbesondere Denkmalerhaltungsmaßnahmen, sonstige Projekte zur Pflege des baukulturellen Erbes, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege.
Förderfähige Ausgaben
- Denkmalerhaltungsmaßnahmen
- Altstadterhaltungs- und Ortsbildpflege
- Erschließung baukulturellen Erbes
- Substanzerhaltende Aufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanitär-, Heizungs-, Installations-, Elektro- und Dämmungsarbeiten
- Entsorgungs- oder Abbrucharbeiten
- Honorare (z. B. Architekten, Bauleiter)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude muss unter Denkmalschutz stehen
- Zustimmung des Bundesdenkmalamtes muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung der baukulturellen Maßnahmen und geplanter Durchführungszeitraum
- Kostenvoranschlag pro baukultureller Maßnahme
- Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes
Beschreibung
Die Förderung Baukulturelles Erbe – Denkmalpflege richtet sich an Eigentümer:innen denkmalgeschützter Objekte in Vorarlberg und unterstützt Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung historischen Kulturguts. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen an Wohn- und Geschäftshäusern, Kirchen, Stadtmauern und Ensembles als auch Projekte der Altstadterhaltung, Ortsbildpflege und Erschließung baukulturellen Erbes. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die vor Beginn der Arbeiten die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes eingeholt haben. Eine kontinuierliche Einreichung ist möglich, wodurch flexible Projektplanungen gewährleistet sind.
Förderfähig sind substanzerhaltende Aufwendungen für denkmalrelevante Gewerke mit einer Förderquote von 15 % bis 30 %. Ausgenommen bleiben Sanitär-, Heizungs-, Installations-, Elektro- und Dämmarbeiten, Entsorgungs- oder Abbruchleistungen sowie Honorare von Architekt:innen und Bauleiter:innen. Zur Antragstellung sind eine Kurzbeschreibung der geplanten baukulturellen Maßnahmen mitsamt Durchführungszeitraum, detaillierte Kostenvoranschläge je Maßnahme und die Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes vorzulegen. Nach positiver Förderungszusage erfolgt die Auszahlung in der Regel nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage sämtlicher Rechnungen. Die Förderung orientiert sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, wird über das Kulturbudget des Landes abgewickelt und trägt wesentlich dazu bei, das kulturelle Erbe Vorarlbergs für kommende Generationen zu bewahren.
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