Förderung Bauliche Kulturgüter
Förderung für den Erhalt von baulichen Kulturgütern außerhalb von Schutzgebieten in Vorarlberg. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Restaurierung baulicher Kulturgüter, ausgenommen Natursteinmauern, außerhalb von Schutzgebieten im Sinne des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude liegt außerhalb eines Schutzgebietes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten
- Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich aller Kostenvoranschläge
- Lageplan/Luftbild sowie Bezeichnung des Schutzgebietes
- Fotos Ist-Zustand
Beschreibung
Die Förderung Bauliche Kulturgüter des Landes Vorarlberg richtet sich an private Eigentümer:innen historisch oder landschaftsbildprägender Objekte außerhalb staatlicher Schutzgebiete. Gefördert werden vielfältige baukulturelle Vorhaben – von bäuerlichen Anwesen, Alp- und Vorsäßgebäuden über Heuhütten mit Holzschindelbedachung bis hin zu talschaftstypischen Holzzäunungen, Kleinobjekten wie Kapellen, Bildstöcken oder Wegkreuzen sowie historischen Weganlagen und Kulturwegprojekten im örtlichen oder regionalen Wanderwegenetz. Ziel ist die Erhaltung und Restaurierung dieser Kulturgüter gemäß dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, mit besonderem Augenmerk auf substanzschonende Maßnahmen und die regionale Identität Vorarlbergs.
Anträge können jederzeit bei der Abteilung Kultur im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingereicht werden. Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der anerkannten Aufwendungen; eine Höherförderung ist in außergewöhnlichen Härtefällen möglich. Als Grundlage dienen eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Aufschlüsselung aller Kosten inklusive Kostenvoranschlägen, ein Lageplan bzw. Luftbild mit Angabe des Schutzgebietes sowie Fotos des aktuellen Zustands. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Endabrechnung inklusive Eigenleistungsauflistung vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt schriftlich auf Basis der Förderrichtlinie Kulturelles Erbe; eine Vorortkontrolle gewährleistet die zweckmäßige Mittelverwendung. Die Maßnahme trägt zur Pflege des kulturellen Erbes bei und stärkt langfristig die historische Baukultur im Land Vorarlberg.
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