Förderung baulicher Maßnahmen für wissenschaftliche Einrichtungen
Finanzielle Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung oder Sanierung von baulicher Infrastruktur wissenschaftlicher Einrichtungen in Salzburg. Gültig seit 06.06.2013, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung baulicher Infrastruktur von wissenschaftlichen Einrichtungen, um eine zeitgemäße Forschungs- und Lehrumgebung zu gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung und Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
- Herbeiführung eines allenfalls haushaltsrechtlich erforderlichen Regierungsbeschlusses
- Förderungszweck muss messbar und im öffentlichen Interesse gelegen sein
- Nachweis der zumutbaren Eigenleistung und notwendiger finanzieller Mittel
- Beachtung des EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des rechtlichen Bestandes von Vereinen und Organisationen (Satzungen, Statuten)
- Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr und letzter Rechnungsabschluss
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistung und Drittmittel
- Schriftliche Erklärung zur Einsichtnahme und Verwendungsnachweis
- Schriftliche Erklärung nach Datenschutzgesetz 2000
Beschreibung
Die Förderung baulicher Maßnahmen für wissenschaftliche Einrichtungen in Salzburg bietet Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und gemeinnützigen Organisationen einen finanziellen Zuschuss für den Neubau, die Erweiterung oder die Sanierung von Laboren, Hörsälen und Forschungsgebäuden. Ziel ist es, eine moderne Infrastruktur zu schaffen, die zeitgemäße Forschungs- und Lehrbedingungen gewährleistet und damit den wissenschaftlichen Fortschritt in der Region nachhaltig unterstützt. Diese Förderung im Bereich Forschung, Innovation und Infrastruktur ist seit dem 06.06.2013 unbefristet verfügbar und kann von Universitäten, Fachhochschulen sowie sonstigen Forschungseinrichtungen jederzeit beantragt werden.
Voraussetzung für eine Zuwendung sind die Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für Förderungsmittel des Landes Salzburg, ein gegebenenfalls erforderlicher Regierungsbeschluss sowie ein klar definierbarer, öffentlichen Interessen dienender Förderungszweck. Zudem ist ein Eigenleistungsnachweis ebenso wie die Beachtung des EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrechts erforderlich. Für die Antragstellung werden unter anderem Satzungen oder Statuten, der aktuelle Voranschlag und der letzte Rechnungsabschluss, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie schriftliche Erklärungen zur Einsichtnahme und zum Datenschutz benötigt. Die Abteilung 1 „Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden“ der Salzburger Landesregierung begleitet Interessierte während des gesamten Prozesses und stellt alle relevanten Formulare sowie die erforderlichen Richtlinien zur Verfügung. Der offene Antragszeitraum ermöglicht eine flexible Projektplanung und unterstützt so eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur im Bundesland Salzburg.
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