Förderung Bedürftige Personen / soziale Einrichtungen (Josef-Wagner-Stiftung Friedrichshafen)
Unterstützung für bedürftige Personen sowie für Kindergärten, Wohn-, Alten- und Pflegeheime im Bodenseekreis über Sozialleistungsträger mit Jahresbudget. Antragstellung erfolgt über die zuständigen Stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unterstützung bedürftiger Personen und sozialer Einrichtungen wie Kindergärten, Wohn-, Alten- und Pflegeheime im Bodenseekreis durch Vergabe über Sozialleistungsträger.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung über einen Sozialleistungsträger im Bodenseekreis
- Nachweis der Bedürftigkeit oder des Unterstützungsbedarfs
- Vollständige Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Nachweise im Beratungsgespräch
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweise über Bedürftigkeit oder Unterstützungsbedarf
- weitere für das Sozialleistungsträgergespräch erforderliche Unterlagen
Bewertungskriterien
- Entscheidung gemäß Satzung durch zuständigen Sozialleistungsträger
Beschreibung
Förderprogramm für Bedürftige und Soziale Einrichtungen im Bodenseekreis
Die Josef-Wagner-Stiftung Friedrichshafen stellt kontinuierlich finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung, um bedürftige Personen sowie Kindergärten, Wohn-, Alten- und Pflegeheime im Bodenseekreis zu unterstützen. Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die Projekte oder laufende Bedarfe im Bereich Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales umsetzen möchten. Die Stiftung arbeitet dabei eng mit Sozialleistungsträgern im Bodenseekreis zusammen, welche mit einem Jahresbudget ausgestattet sind und die Entscheidung über die Vergabe gemäß Satzung übernehmen. Eine kontinuierliche Förderung ist für maximal 36 Monate möglich.
Bewerbung und Zuwendungsvoraussetzungen
Anträge werden jederzeit über die zuständigen Sozialleistungsträger im Bodenseekreis gestellt. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Bedürftigkeit oder eines konkreten Unterstützungsbedarfs sowie die vollständige Vorlage erforderlicher Unterlagen im Beratungsgespräch. Zu den einzureichenden Dokumenten zählen Nachweise über die finanzielle Situation bzw. Projektskizzen und weitere beim Träger angeforderte Unterlagen. Die Förderentscheidung erfolgt durch den Sozialleistungsträger in Abstimmung mit der Stiftung. Interessierte Einrichtungen und Einzelpersonen finden in der aktuellen Adressliste aller beteiligten Träger die passende Anlaufstelle, um den Weg zur finanziellen Unterstützung zu ebnen und langfristig positive Impulse im sozialen Feld zu setzen.
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