Förderung Bereich Kultur
Die Hermann Reemtsma Stiftung fördert den Erhalt denkmalgeschützter Bauwerke in gemeinnützigem Besitz sowie Museen bei der Pflege ihrer Sammlungen. Anträge sind jeweils bis zum 1. März und 1. September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG unterstützt den Erhalt denkmalgeschützter Bauwerke im Eigentum gemeinnütziger Träger und die öffentliche Zugänglichkeit dieser Kulturgüter. Zudem werden Museen bei der Pflege ihrer Sammlungen und punktuell bei Erwerbungen gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungskosten
- Pflege und Konservierung von Sammlungen
- Gutachter- und Kostenabschätzungen
- Anschaffungen von Kunstwerken im Einzelfall
Nicht förderfähige Ausgaben
- Veranstaltungskosten
- Druckkosten
- Mobiliar
- Allgemeine Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger muss gemeinnützig sein
- Bauwerk muss denkmalgeschützt und öffentlich zugänglich sein
- Hoher Eigeninitiative der Antragstellenden
- Projekte müssen in den Fördergebieten Kultur und Denkmalpflege liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Summe
- Kurze Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenschätzung (z. B. Architekten)
- Stellungnahmen und Gutachten (z. B. Denkmalpfleger, Restauratorenangebote)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Bildmaterial (max. 3 Fotos)
- Informationen zur antragstellenden Institution
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Bewertungskriterien
- Passgenauigkeit zum Fördergebiet
- Eigeninitiative der Antragstellenden
- Vollständigkeit und Aussagekraft des Antrags
Beschreibung
Die Hermann Reemtsma Stiftung setzt mit ihrer Förderung im Bereich Kultur ein starkes Zeichen für den Erhalt denkmalgeschützter Bauwerke und die nachhaltige Pflege von Museumsbeständen in ganz Deutschland. Gemeinnützige Träger:innen können Zuschüsse von einigen Tausend bis zu einer Million Euro beantragen, um Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungen und fachliche Gutachten zu finanzieren. Dabei steht die öffentlich zugängliche Nutzung der historischen Gebäude ebenso im Fokus wie punktuelle Erwerbungen von Kunstwerken für Museen. Besonderes Augenmerk gilt Baukunst um 1800, Künstlerhäusern, Dorfkirchen, jüdischem Kulturerbe, Nachkriegsmoderne und Museumsdepots. Ein hohes Maß an Eigeninitiative der Antragstellenden und eine klare Projektskizze sind zentrale Voraussetzungen, um in dem kompetitiven Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden.
Interessierte gemeinnützige Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen müssen ihre Anträge jeweils bis zum 1. März oder 1. September einreichen. Ein vollständiges Bewerbungsdossier umfasst ein Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Fördersumme, eine prägnante Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenschätzung (z. B. von Architekt:innen), Gutachten beziehungsweise Restaurator:innen-Angebote, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeit- und Maßnahmenplan sowie aussagekräftiges Bildmaterial (maximal drei Fotos). Zusätzlich sind Informationen zur antragstellenden Institution und eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids beizufügen. Die Auswahl orientiert sich an der Passgenauigkeit zum Förderbereich, der Nachvollziehbarkeit des Konzepts und der Engagementstiefe der Projektverantwortlichen. So leistet die Hermann Reemtsma Stiftung einen wertvollen Beitrag zum Schutz kulturellen Erbes und zur Stärkung öffentlicher Kulturangebote.
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