Zuschuss

Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Zuschüsse für kleine und mittelständische Rundfunkprogrammanbieter in Bayern zur Produktion inhaltlich und gestalterisch anspruchsvoller Sendungen. Bis zu zwei Drittel der Kosten. Jährliche Ausschreibung im Herbst.

Infrastruktur Unternehmensfinanzierung Beratung Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 66%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Stärkung der Vielfalt und Qualität lokaler und regionaler Rundfunkprogramme in Bayern durch Förderung inhaltlich und gestalterisch besonders aufwändiger Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken.

Förderfähige Ausgaben

  • Herstellungskosten
  • Einzelkosten
  • Gemeinkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Allgemeine Verwaltungskosten
  • Leitungs- oder Satellitenkosten
  • Technische Übertragungs- und Verbreitungskosten
  • Ablösung von Bankkrediten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Deutschland
  • Fördermittel müssen vollständig in Bayern eingesetzt werden
  • Programme müssen inhaltlich überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale oder wirtschaftliche Themen behandeln
  • Neu- und Eigenproduktionen
  • Erstausstrahlung erstmals in Bayern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Programm- bzw. Projektbeschreibung
  2. Kostenkalkulation
  3. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Themen und Inhalte
  • Journalistische Aufbereitung
  • Rechercheaufwand
  • Produktionsqualität
  • Gestalterische Umsetzung
  • Social-Media-Begleitung

Beschreibung

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) fördert Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die kleine und mittelständische Rundfunkprogramme in Bayern realisieren. Ziel ist die Unterstützung inhaltlich und gestalterisch besonders aufwändiger Neu- und Eigenproduktionen zu kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Themen. Gefördert werden Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken, die mit hohem Rechercheaufwand, professioneller journalistischer Aufbereitung und kreativer Gestaltung überzeugen. Die zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Einzel- und Gemeinkosten und werden als einmaliger Zuschuss über einen Projektzeitraum von zwölf Monaten gewährt. Voraussetzung ist, dass die Produktion erstmals in Bayern ausgestrahlt und die Fördermittel vollständig im Freistaat eingesetzt werden. Die Auswahl erfolgt jährlich im Herbst durch den Ausschuss für Medienkompetenz und Inhalte der BLM nach den Kriterien Themenrelevanz, Produktionsqualität, gestalterische Umsetzung und Social-Media-Begleitung.

Interessiert sind sämtliche genehmigten Anbieter:innen, Anbietergesellschaften und -gemeinschaften nach dem Bayerischen Mediengesetz sowie zugelassene Zuliefer:innen, die über ein lineares Hörfunk- oder Fernsehangebot verfügen. Der Fördersatz von 66 % gilt für Herstellungskosten, Einzelkosten und anteilige Gemeinkosten und schließt allgemeine Verwaltungskosten, Leitungs- und Satellitenkosten sowie technische Übertragungsgebühren aus. Anträge mit detaillierter Programm- und Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und Finanzierungsplan sind fristgerecht im Herbst elektronisch bei der BLM einzureichen. Die BLM behält sich vor, die Anzahl der Zuschüsse je Haushaltsjahr und Ausschreibungslage anzupassen. Mit der Förderung soll die Vielfalt und Qualität lokaler und regionaler Rundfunkangebote in Bayern nachhaltig gestärkt werden.

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