Zuschuss

Förderung Denkmalpflege und Erhalt des kulturellen Erbes

Förderung der Substanzerhaltung historisch wertvoller sakraler und profaner Bauten sowie Kleindenkmäler im Bundesland Salzburg. Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 40%

Förderziel

Förderung der Substanzerhaltung von sakralen oder profanen historisch wertvollen oder volkskundlich bedeutenden Bauten (Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser etc.) sowie von Kleindenkmälern (Bildstöcke, Getreidekästen, Mühlen, Wegkreuze etc.) und deren kunsthistorischen Ausstattungsobjekten wie Skulpturen, Bildern und historischen Orgeln.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen zur Substanzerhaltung
  • Restaurierung von kunsthistorischen Ausstattungsobjekten
  • Planungs- und Gutachterkosten
  • Reisekosten gemäß Reisegebührenvorschrift

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Elektroinstallationen
  • Heizungsinstallationen
  • Neubau von Kirchenbänken und akustischen Anlagen
  • Neubau von Orgeln
  • Investitionskosten unter 1.000 €
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung Salzburg idgF und der Förderrichtlinie kulturelles Erbe idgF
  • Förderung nach allfälligen anderen zuständigen Fördergebern (z.B. Bundesdenkmalamt, kirchliche Stellen, Gemeinde)
  • Mindestinvestitionssumme von 1.000 €
  • Schriftliches Förderanliegen vor Beginn des Vorhabens
  • Projektbeginn erst nach Förderzusage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag
  2. Sanierungs- bzw. Restaurationskonzept
  3. Kostenvoranschläge

Beschreibung

Die Förderung zur Denkmalpflege und zum Erhalt des kulturellen Erbes unterstützt die Substanzerhaltung historisch wertvoller sakraler und profaner Bauten sowie von Kleindenkmälern im Bundesland Salzburg. Gefördert werden darunter Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser sowie Bildstöcke, Getreidekästen, Mühlen und Wegkreuze inklusive ihrer kunsthistorischen Ausstattungsobjekte wie Skulpturen, Bilder und historische Orgeln. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – private Eigentümer:innen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden, Vereine und sonstige gemeinnützige Träger. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit stellt sicher, dass bedeutende Kulturdenkmäler flexibel und bedarfsgerecht unterstützt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein schriftliches Förderanliegen vor Projektbeginn sowie eine Mindestinvestition von 1.000 €. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Dazu zählen Baumaßnahmen zur Substanzerhaltung, Restaurierungen kunsthistorischer Ausstattungsobjekte, Planungs- und Gutachterkosten sowie Reisekosten gemäß Reisegebührenvorschrift. Ausgeschlossen sind unter anderem Elektro- und Heizungsinstallationen, der Neubau von Kirchenbänken, akustischen Anlagen oder Orgeln sowie Investitionskosten unter 1.000 €. Dem vollständigen Antrag sind ein Sanierungs- bzw. Restaurationskonzept und Kostenvoranschläge beizulegen. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und ist zeitlich unbefristet, wobei Jahresanträge idealerweise bis Ende September des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Originalbelegen vorzulegen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.

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