Förderung der 4 Viertel – Stiftung Kirchenmusik der vier Lübecker Innenstadtkirchengemeinden
Die Stiftung unterstützt die Kirchenmusik in den Lübecker Innenstadtkirchen durch Förderung von Stellen, Projekten, Konzerten und Veranstaltungen. Laufende Antragsmöglichkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Kirchenmusik in den Lübecker Innenstadtkirchen durch finanzielle Unterstützung von Kirchenmusikstellen sowie von Projekten, Konzerten und kulturellen Veranstaltungen, um das einzigartige musikalische Erbe der Hansestadt Lübeck zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Kirchenmusiker:innen
- Honorare für musikalische Beiträge
- Miet- und Technikkosten für Veranstaltungen
- Druck- und Werbekosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kirchenmusikstelle einer der vier Innenstadtkirchengemeinden in Lübeck oder Projekt mit klarem Bezug zur Kirchenmusik in den Lübecker Innenstadtkirchen
- Sitz oder Durchführung des Projekts in Lübeck
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Kirchenmusikstelle bzw. Vereinsstatus
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität und Relevanz für das kulturelle Erbe Lübecks
- Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Projekts
- Publikumswirksamkeit und Öffentlichkeitswirkung
Beschreibung
Die 4 Viertel – Stiftung Kirchenmusik der vier Lübecker Innenstadtkirchengemeinden fördert auf lokaler Ebene die lebendige Tradition der Kirchenmusik in Schleswig-Holstein. Als Zuschussgeberin für öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen unterstützt sie laufend die Besetzung von Kirchenmusikstellen sowie die Umsetzung von Projekten, Konzerten und kulturellen Veranstaltungen in den vier Innenstadtkirchen. Dabei stehen die Erhaltung und Weiterentwicklung des herausragenden musikalischen Erbes der Hansestadt Lübeck im Mittelpunkt, um die künstlerische Vielfalt und die kulturelle Strahlkraft nachhaltig zu sichern.
Förderberechtigt sind Kirchenmusikstellen, Musiker:innen, Ensembles, Chöre und kulturelle Veranstalter:innen mit Sitz bzw. Veranstaltungsort in Lübeck. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zur Kirchenmusik einer der vier Innenstadtkirchengemeinden. Förderfähig sind Personalkosten für Kirchenmusiker:innen, Honorare für musikalische Beiträge sowie Miet- und Technikkosten für Veranstaltungen und Druck- und Werbekosten. Die Auswahl erfolgt anhand künstlerischer Qualität, Nachhaltigkeit und Publikumswirkung. Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und der Nachweis der Kirchenmusikstelle oder des Vereinsstatus einzureichen. Da Anträge jederzeit laufend gestellt werden können, bietet sich die Stiftung als verlässliche Anlaufstelle für kreative und gemeinnützige Kulturinitiativen im Herzen Lübecks an.
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