Förderung der AIDS-Hilfe Landesvereine
Förderung der Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) der AIDS-Hilfe-Landesvereine in Kärnten, Tirol und Wien. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) der AIDS-Hilfe-Landesvereine zur Sicherstellung ihrer Beratung, Betreuung und Präventionsaufgaben im Bereich HIV/AIDS.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- AIDS-Hilfe-Landesverein sein
Beschreibung
Die laufende Betriebskostenförderung für die AIDS-Hilfe-Landesvereine in Kärnten, Tirol und Wien unterstützt seit 2012 als Zuschussprogramm Personal- und Sachkosten gemeinnütziger Interessenverbände oder sonstiger Vereine. Förderberechtigt sind ausschließlich AIDS-Hilfe-Landesvereine, die als Kompetenzzentren für Beratung, Testung, Prävention und Begleitung im Bereich HIV/AIDS fungieren. Unter der Trägerschaft des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion VI) sowie auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR 2014) und des AIDS-Gesetzes 1993 können Anträge fortlaufend eingereicht werden. Dadurch wird eine verlässliche Absicherung zentraler Service- und Aufklärungsangebote gewährleistet.
Durch die finanzielle Unterstützung werden sieben regionale Organisationen in die Lage versetzt, ihre Kernaufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich nachhaltig ausbauen zu können. Beratung, Testung und Prävention werden niederschwellig, anonym und kostenfrei angeboten, während psychosoziale Betreuung Betroffene auf ihrem individuellen Weg begleitet. Ziel ist es, HIV-Neuinfektionen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, um die nationalen und internationalen Zielvorgaben (90-90-90 der UNAIDS bis zum Jahr 2030) zu erfüllen. Die kontinuierliche Finanzierung stärkt zudem die regionale Vernetzung mit Gesundheitsbehörden und sozialen Einrichtungen, wodurch Synergieeffekte entstehen und Ressourcen effizient eingesetzt werden. Detaillierte Einreichungsunterlagen und Fristen sind fortlaufend abrufbar, um den reibungslosen Prozess sicherzustellen.