Zuschuss

Förderung der Alltagsheld:än- Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Die Stiftung fördert innovative Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden, insbesondere durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge können online bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03. - 30.09.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Fördersumme: 10.000 € pro Projekt
Förderquote: 80%
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von innovativen Projekten, die diskriminierende Strukturen abbauen, die Lebensumstände von Ein-Eltern-Familien verbessern und Bildungs- sowie Informationsarbeit unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Online-Antragstellung erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Freistellungsbescheid
  4. Antragsformular

Bewertungskriterien

  • Innovationsgrad des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Wirkung
  • Einhaltung der Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Alltagsheld:innen Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden unterstützt bundesweit innovative Projekte, die darauf abzielen, die Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien nachhaltig zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Mit einem Förderprogramm, das nicht nur Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch soziales Engagement in den Bereichen Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales thematisiert, richtet sich die Initiative an gemeinnützige Organisationen. Durch die Förderung von Projekten, die insbesondere auch geflüchtete und zugewanderte Alleinerziehende in den Blick nehmen, wird ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe geleistet. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, wobei 80% der förderfähigen Kosten – darunter Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten – abgedeckt werden. Zudem legt die Stiftung besonderen Wert darauf, dass die Projektanträge online eingereicht und sämtliche erforderliche Unterlagen, wie der Freistellungsbescheid, in digitaler Form vorgelegt werden.

Das Förderprogramm, das auf eine Projektdauer von 12 Monaten ausgelegt ist, lädt Organisationen ein, Ideen zu entwickeln, die innovative Ansätze in der Bildungs- und Informationsarbeit sowie in der Öffentlichkeitsgestaltung verfolgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung von Konzepten gelegt, die über den Tellerrand hinausblicken und neue Wege zur Förderung von Alleinerziehenden aufzeigen. Durch die gezielte Unterstützung dieses Programms leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Ein-Eltern-Familien und zur Reduzierung von Diskriminierungen in unserer Gesellschaft. Von besonderem Interesse sind hierbei Projekte, die durch ihren hohen Innovationsgrad und eine nachhaltige Wirkung überzeugen.

Die Stiftung fordert von den Antragsteller:innen die Einhaltung bestimmter Kriterien, darunter die Vorlage eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans sowie einer aussagekräftigen Projektbeschreibung. Anträge können jeweils bis zum 31. März und 30. September eines Jahres online eingereicht werden, wobei die Entscheidung über die Förderung innerhalb von sechs Wochen nach Fristende getroffen wird. Mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 € pro Projekt richtet sich das Angebot an gemeinnützige Organisationen, die in enger Partnerschaft innovative Lösungsansätze zur Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerziehenden entwickeln möchten. Dieses Förderprogramm stellt somit eine attraktive Chance dar, gesellschaftlich relevante Projekte umzusetzen, die dazu beitragen, ein inklusives und unterstützendes Umfeld für Alleinerziehende zu schaffen.

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