Förderung der alpinen Infrastruktur
Laufende Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen der alpinen Infrastruktur in Wien (insbesondere Schutzhütten und Wege). Gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2027.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Laufende Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen der alpinen Infrastruktur (insbesondere Schutzhütten und Wege).
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungsnehmer ist der VAVÖ als Dachverband der österreichischen alpinen Vereine
- Sachliche Voraussetzungen: Alpine Schutzhütten und Biwaks, Wege und Materialseilbahnen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gezeichnetes Ansuchensformular mit Angaben zu touristischer Bedeutung, Objektbeschreibung, Vorhabensbeschreibung inklusive Gesamtkostenaufstellung und Finanzierung
- Verwendungsnachweis mit Angaben zu touristischer Bedeutung, Objektbeschreibung, Beschreibung des durchgeführten Vorhabens inklusive Gesamtkostenaufstellung, Finanzierung und ex post-Evaluierung
Beschreibung
Die Förderung unterstützt laufende Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen an alpiner Infrastruktur in Wien, mit Schwerpunkt auf Schutzhütten, Biwaks, Wegen und Materialseilbahnen. Als gemeinnützige Maßnahme stellt der Bund einen Zuschuss von insgesamt 2,72 Mio. € bereit, um die Sicherheit und Zugänglichkeit alpiner Anlagen zu erhöhen sowie touristische und naturschutzfachliche Belange zu vereinen. Förderberechtigt ist ausschließlich der Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ), der als Dachorganisation die finanziellen Mittel nach einem jährlich angepassten Verteilerschlüssel an seine Mitgliedsvereine weiterleitet. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des Tourismusstandorts Österreich und die langfristige Pflege des alpinen Wegenetzes sowie der zugehörigen Schutzbauten.
Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2027 möglich und erfolgt grundsätzlich gebührenfrei. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gezeichnetes Ansuchensformular, das Angaben zur touristischen Bedeutung, Objektbeschreibung, Kostenplanung und Finanzierungsstruktur enthält. Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis mit ex-post-Evaluierung vorzulegen, der Umfang und Wirkung dokumentiert. Eine Beleg- sowie eine Vor-Ort-Kontrolle gewährleisten die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Durch die transparente Vergabe und Kontrolle kann der Erhalt alpiner Schutz- und Wegebauten langfristig gesichert werden, wodurch Bergsportler:innen und Wandernde von einer besseren Infrastruktur profitieren.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.