Zuschuss

Förderung der Altstadt-Stiftung Görlitz

Die Altstadt-Stiftung Görlitz gewährt projektbezogene Zuschüsse zum Wiederaufbau und Erhalt denkmalgeschützter Gebäude in der Görlitzer Altstadt. Antragsunterlagen sind jährlich bis zum 15.12. einzureichen.

Bauten und Denkmalschutz Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Stiftungszweck ist der Wiederaufbau der Görlitzer Altstadt und der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sowie die Förderung aller Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung und Schaffung eines dem Stiftungszweck entsprechenden Stadtbildes dienen.

Förderfähige Ausgaben

  • Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen
  • Baukonstruktionsmaßnahmen
  • Fotodokumentation

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung bis zum 15.12. eines jeden Jahres
  • Vorliegen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
  • Einreichung aussagefähiger Fotodokumentation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag Altstadtstiftung
  2. Vollmacht
  3. denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  4. mindestens zwei Kostenvoranschläge
  5. Fotodokumentation (vor und nach Maßnahme)
  6. Planzeichnungen
  7. Finanzierungsplan
  8. Bauablaufplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck
  • Qualität der Denkmalschutzmaßnahmen
  • Vollständigkeit der Dokumentation

Beschreibung

Die Altstadt-Stiftung Görlitz unterstützt mit projektbezogenen Zuschüssen den Wiederaufbau und die Erhaltung denkmalgeschützter Bauten in der Görlitzer Altstadt. Gefördert werden Instandsetzungs- und Baukonstruktionsmaßnahmen, die im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen und ein historisch wertvolles Stadtbild bewahren. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Nutzer:innen von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, unabhängig von Rechtsform und Trägerschaft. Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen und Unternehmen als auch an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen in Sachsen.

Für die Antragstellung ist die Vorlage einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung und einer aussagefähigen Fotodokumentation (vorher/nachher) zwingend erforderlich. Mindestens zwei Kostenvoranschläge, Planzeichnungen, ein detaillierter Finanzierungs- und Bauablaufplan sowie eine Vollmacht bei fremdvertretender Antragstellung sind beizufügen. Die Bewertung erfolgt anhand der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, der Qualität der Denkmalschutzmaßnahmen und der Vollständigkeit der Unterlagen. Einreichungen sind jährlich bis zum 15. Dezember möglich, um im Förderzyklus des folgenden Jahres berücksichtigt zu werden. Damit leistet die Stiftung einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Pflege und zum Wiederaufbau des historisch gewachsenen Stadtbildes von Görlitz.

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