Zuschuss

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF)

Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei in Brandenburg und Berlin im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakultur-Fonds (EMFAF). Anträge digital möglich bis 31.12.2029.

Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen
Förderquote: 40% - 100%

Förderziel

Mit der Unterstützung aus dem EMFAF wird die weitere Stabilisierung und Entwicklung des Binnenfischerei- und Aquakultursektors im Land Brandenburg/Berlin gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Produktive Investitionen in Ausrüstungen
  • Besatzmaßnahmen
  • Modernisierung und Erweiterung von Produktionsanlagen
  • Teichpflegemaßnahmen und Arten-/Biotopschutz
  • Bau, Erweiterung, Ausrüstung und Modernisierung der Verarbeitung
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Betriebskosten
  • Zinsen und Finanzierungsnebenkosten
  • Erwerb von Grundstücken

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Fachkompetenz
  • Gesamtinvestition darf 200.000 Euro nicht überschreiten
  • Betriebsstätte und Projekt in Brandenburg oder Berlin
  • Zuwendungsempfänger sind KMU

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der Fachkompetenz
  4. Votum der Verwaltungsbehörde
  5. Erforderliche Genehmigungen und Zulassungen

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit
  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Beitrag zur Stabilisierung des Sektors

Beschreibung

Das Programm zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei (EMFAF) unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen sowie deren rechtsfähige Vereinigungen in Brandenburg und Berlin bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung des Binnenfischerei- und Aquakultursektors. Mit Zuschüssen in Höhe von 40 % bis 100 % werden produktive Investitionen in Ausrüstungen, Modernisierungen und Erweiterungen von Produktionsanlagen sowie Besatz- und Teichpflegemaßnahmen gefördert. Auch der Bau und die Modernisierung von Verarbeitungsstätten, Forschungsvorhaben und kampagnenorientierte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen können bezuschusst werden. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis fachlicher Kompetenz, ein Standort und Projekt in Brandenburg oder Berlin, eine Gesamtinvestition von höchstens 200 000 Euro und der Status als KMU. Nicht förderfähig sind beispielsweise der Erwerb von Grundstücken, rückwirkende Kosten, Zinsen sowie Betriebskosten. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien zur wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit, Innovationshöhe und Beitrag zur Sektorstabilisierung.

Der Antrag ist ausschließlich digital bis zum 31. Dezember 2029 über das von der Bewilligungsbehörde bereitgestellte System einzureichen. Gefordert werden neben einer Projektbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan auch der fachliche Qualifikationsnachweis, das Votum der Verwaltungsbehörde sowie alle erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen. Zuwendungsempfänger:innen sind auf Antrag berechtigt, Innovationsprojekte umzusetzen, die zur langfristigen Rentabilität und ökologischen Verträglichkeit der Aquakultur- und Binnenfischereibetriebe beitragen. Eine ausführliche Dokumentation und Belegführung ist im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegen. Die Initiative fördert damit nachhaltige Investitionen, stärkt regionale Wertschöpfungsketten und trägt zu Klimaschutz und Umwelterhalt in ländlichen Räumen bei.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.