Förderung der Archäologie
Förderung von feldarchäologischen Untersuchungen und wissenschaftlicher Aufarbeitung archäologischer Funde in Niederösterreich. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Arbeiten zu feldarchäologischen Untersuchungen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung archäologischer Funde aus Grabungen in Niederösterreich.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung der archäologischen Untersuchungen gemäß § 11 Denkmalschutzgesetz
- Hauptwohnsitz oder Sitz des Antragstellers bzw. Projektort in Niederösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (pdf)
- Projektbeschreibung
- Gegenüberstellung Einnahmen und Ausgaben (Projektkalkulation)
- Kostenvoranschlag
- Bauzeitplan
- Vereinsstatuten (bei Vereinen)
- Gesellschafts-/Genossenschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die „Förderung der Archäologie“ ermöglicht fachkundigen Forscher:innen, Vereinen sowie Bildungseinrichtungen in Niederösterreich die finanzielle Unterstützung für feldarchäologische Grabungsarbeiten und die wissenschaftliche Aufarbeitung archäologischer Funde. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die fortlaufend und ohne Antragsfrist gewährt werden. Voraussetzung ist eine behördliche Genehmigung gemäß § 11 Denkmalschutzgesetz sowie der Hauptwohnsitz oder Projektsitz in Niederösterreich. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Dokumentation, Interpretation und Erhaltung des kulturellen Erbes leisten und den Zielen des Landeskulturkonzepts entsprechen. Die Mittelbereitstellung richtet sich nach den im Landesvoranschlag vorgesehenen Budgets und folgt den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Für die Antragstellung ist eine umfassende Projektbeschreibung mit detaillierter Kosten- und Finanzierungsplanung erforderlich. Einzureichen sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular u. a. Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Kostenvoranschlag, Bauzeitplan sowie – je nach Rechtsform – Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag. Die Abteilung Kunst und Kultur des Landes Niederösterreich prüft eingehende Begehren fachlich, veröffentlicht Höhe und Zweck der bewilligten Förderungen im jährlichen Kulturbericht und behält sich Evaluierung sowie Kontrolle der widmungsgemäßen Mittelverwendung vor. Projektverantwortliche verpflichten sich zur Einhaltung der Förderrichtlinien, zur zeitgerechten Einreichung von Abrechnungsnachweisen und zu Transparenz gegenüber Kontrollinstanzen des Landes, des Bundes und der EU.
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