Förderung der Assanierung
Förderung zur umfassenden Erneuerung und teilweise oder kompletten Ersetzung bestehender Gebäudestandorte in der Steiermark. Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Bankdarlehen über 30 % oder Direktzuschüsse über 20 % der förderbaren Kosten, maximal € 70.000 pro Wohneinheit. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Assanierungen, d.h. dem mindestens teilweisen Ersetzen eines nicht als erhaltenswert eingestuften Bestandsgebäudes durch einen kompletten Neubau oder bei einem Neubauanteil von mehr als 50 % bezogen auf die bisherige Nutzfläche.
Förderfähige Ausgaben
- Abbruchkosten
- Neubaukosten
- Planungs- und Gutachterkosten
- Energieberatung und Zertifizierungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:in einer Liegenschaft oder Bauberechtigte:r
- Gebäude muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31 Stmk. ROG liegen
- Gutachten des Referats Bautechnik und Gestaltung zur Wohnumfeldentwicklung
- Zertifizierung nach klimaaktiv Standard Silber in Planung und Ausführung
- Baubewilligung des Altgebäudes muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Assanierungsbeschreibung (Formular)
- Formblatt WBF 9S Grundstücks- und Bestandsbeurteilung
- Ausschnitt Flächenwidmungsplan
- Lageplan mit Umgebungssituation
- Übersichtsplan Versorgungseinrichtungen
- Fotodokumentation Bestandsobjekt
- aktuelles Luftbild
- Bestandspläne
- Vorentwurf im Maßstab 1:100
- Nutzflächenaufstellung
- Gutachten ASVK/Ortsbildsachverständige bei Schutzzonen
- Stellungnahme Bundesdenkmalamt bei Denkmalschutz
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF-3)
- Gesamtbaukostenaufstellung (WS 5)
- Nachweis wärmetechnische Mindestanforderungen (WBF 6)
- Darlehenszusage des Geldinstituts
- Bautafel 150×150 cm
- Baubeginnsmeldung
- Formblätter EDV-WS 1 bis 3
- Baufertigstellungsmeldung
- Schlussrechnungen und Zahlungsnachweise
Bewertungskriterien
- Gutachten zur Entwicklung des Wohnumfeldes
- Klimaaktiv Standard Silber Zertifizierung
- Einbindung in den Siedlungsschwerpunkt gemäß Raumordnungsgesetz
Beschreibung
Förderung der Assanierung in der Steiermark
Die Landesregierung der Steiermark unterstützt Eigentümer:innen oder Bauberechtigte im Siedlungsschwerpunkt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Teil- oder Vollneuerung bestehender Gebäude. Je Wohneinheit werden bis zu 30 % der förderbaren Kosten über einen Annuitätenzuschuss zu Bankdarlehen bzw. 20 % als Direktzuschuss gewährt – maximal € 70 000. Ziel ist es, Bestandsbauten, deren Baubewilligung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die nicht als erhaltenswert eingestuft sind, durch kompletten Neubau oder bei einem Neubauanteil über 50 % der bisherigen Nutzfläche zu ersetzen. Das Programm ist ganzjährig geöffnet und fördert neben der Schaffung attraktiven und leistbaren Wohnraums auch energieeffiziente und klimafreundliche Neubauten nach klimaaktiv Standard Silber.
Teilnahmevoraussetzungen und Ablauf
Antragsberechtigt sind private Liegenschaftseigentümer:innen und Bauberechtigte, deren Projekt in einem gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkt liegt. Voraussetzung ist ein Gutachten zur positiven Entwicklung des Wohnumfeldes durch das Referat Bautechnik und Gestaltung, eine Luftdichtheitsmessung bei Holz- bzw. Leichtbauten, thermografische Prüfung im Anlassfall sowie Vorlage eines Energieausweises nach OIB-Richtlinie 6. Die abzurechnenden Kosten umfassen Abbruch- und Neubaukosten, Planungs- und Gutachterkosten sowie Energieberatungs- und Zertifizierungskosten. Die Förderabwicklung läuft in vier Schritten über Projektbeurteilung, Sanierungswohnbautisch, behördliches Antragsverfahren und Endabrechnung. Mit dieser Förderung trägt das Land Steiermark zu Klimaschutz, moderner Infrastruktur und lebendigen Ortszentren bei.
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