Zuschuss

Förderung der Assanierung

Förderung zur umfassenden Erneuerung und teilweise oder kompletten Ersetzung bestehender Gebäudestandorte in der Steiermark. Nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Bankdarlehen über 30 % oder Direktzuschüsse über 20 % der förderbaren Kosten, maximal € 70.000 pro Wohneinheit. Anträge jederzeit möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: Maximal € 70.000 pro Wohneinheit
Förderquote: 20% - 30%
Projektdauer: 180 Monate

Förderziel

Förderung von Assanierungen, d.h. dem mindestens teilweisen Ersetzen eines nicht als erhaltenswert eingestuften Bestandsgebäudes durch einen kompletten Neubau oder bei einem Neubauanteil von mehr als 50 % bezogen auf die bisherige Nutzfläche.

Förderfähige Ausgaben

  • Abbruchkosten
  • Neubaukosten
  • Planungs- und Gutachterkosten
  • Energieberatung und Zertifizierungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer:in einer Liegenschaft oder Bauberechtigte:r
  • Gebäude muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31 Stmk. ROG liegen
  • Gutachten des Referats Bautechnik und Gestaltung zur Wohnumfeldentwicklung
  • Zertifizierung nach klimaaktiv Standard Silber in Planung und Ausführung
  • Baubewilligung des Altgebäudes muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Assanierungsbeschreibung (Formular)
  2. Formblatt WBF 9S Grundstücks- und Bestandsbeurteilung
  3. Ausschnitt Flächenwidmungsplan
  4. Lageplan mit Umgebungssituation
  5. Übersichtsplan Versorgungseinrichtungen
  6. Fotodokumentation Bestandsobjekt
  7. aktuelles Luftbild
  8. Bestandspläne
  9. Vorentwurf im Maßstab 1:100
  10. Nutzflächenaufstellung
  11. Gutachten ASVK/Ortsbildsachverständige bei Schutzzonen
  12. Stellungnahme Bundesdenkmalamt bei Denkmalschutz
  13. Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
  14. Gutachten zur Energiebereitstellung (WBF-3)
  15. Gesamtbaukostenaufstellung (WS 5)
  16. Nachweis wärmetechnische Mindestanforderungen (WBF 6)
  17. Darlehenszusage des Geldinstituts
  18. Bautafel 150×150 cm
  19. Baubeginnsmeldung
  20. Formblätter EDV-WS 1 bis 3
  21. Baufertigstellungsmeldung
  22. Schlussrechnungen und Zahlungsnachweise

Bewertungskriterien

  • Gutachten zur Entwicklung des Wohnumfeldes
  • Klimaaktiv Standard Silber Zertifizierung
  • Einbindung in den Siedlungsschwerpunkt gemäß Raumordnungsgesetz

Beschreibung

Förderung der Assanierung in der Steiermark
Die Landesregierung der Steiermark unterstützt Eigentümer:innen oder Bauberechtigte im Siedlungsschwerpunkt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Teil- oder Vollneuerung bestehender Gebäude. Je Wohneinheit werden bis zu 30 % der förderbaren Kosten über einen Annuitätenzuschuss zu Bankdarlehen bzw. 20 % als Direktzuschuss gewährt – maximal € 70 000. Ziel ist es, Bestandsbauten, deren Baubewilligung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die nicht als erhaltenswert eingestuft sind, durch kompletten Neubau oder bei einem Neubauanteil über 50 % der bisherigen Nutzfläche zu ersetzen. Das Programm ist ganzjährig geöffnet und fördert neben der Schaffung attraktiven und leistbaren Wohnraums auch energieeffiziente und klimafreundliche Neubauten nach klimaaktiv Standard Silber.

Teilnahmevoraussetzungen und Ablauf
Antragsberechtigt sind private Liegenschaftseigentümer:innen und Bauberechtigte, deren Projekt in einem gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkt liegt. Voraussetzung ist ein Gutachten zur positiven Entwicklung des Wohnumfeldes durch das Referat Bautechnik und Gestaltung, eine Luftdichtheitsmessung bei Holz- bzw. Leichtbauten, thermografische Prüfung im Anlassfall sowie Vorlage eines Energieausweises nach OIB-Richtlinie 6. Die abzurechnenden Kosten umfassen Abbruch- und Neubaukosten, Planungs- und Gutachterkosten sowie Energieberatungs- und Zertifizierungskosten. Die Förderabwicklung läuft in vier Schritten über Projektbeurteilung, Sanierungswohnbautisch, behördliches Antragsverfahren und Endabrechnung. Mit dieser Förderung trägt das Land Steiermark zu Klimaschutz, moderner Infrastruktur und lebendigen Ortszentren bei.

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