Zuschuss

Förderung der Ausbildung für die Familienpflege

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Trägern staatlich anerkannter Fachseminare für Familienpflege in Nordrhein-Westfalen monatlich eine Pauschale von 380 € pro Auszubildende/n (Vollzeit), anteilig in Teilzeit. Anträge sind je nach Ausbildungsbeginn bis zum 1.11. bzw. 1.6. möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 380 € pro Auszubildende/r und Monat

Förderziel

Das Programm unterstützt die Ausbildung von Familienpflegerinnen und Familienpflegern in staatlich anerkannten Fachseminaren in Nordrhein-Westfalen durch die Gewährung einer Pauschale an die Seminarträger, um qualifiziertes Fachpersonal im Bereich Familienpflege auszubilden und die Versorgung zu Hause zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Träger eines staatlich anerkannten Fachseminars für Familienpflege
  • keine Förderung der Ausbildung durch andere Bestimmungen
  • kein ergänzendes Schulgeld
  • Kursgröße maximal 28 Teilnehmende
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Anlage 1a zum Antrag
  3. Anlage 1b zum Antrag (Beleg zum Verwendungsnachweis)
  4. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt seit Dezember 2023 die Ausbildung von Familienpfleger:innen durch monatliche Pauschalen in staatlich anerkannten Fachseminaren. Seminarträger:innen erhalten für jede/n Vollzeitauszubildende/n einen Förderbetrag von 380 € (anteilig bei Teilzeit), um qualifiziertes Fachpersonal für die häusliche Versorgung zu gewinnen und zu sichern. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt diese Zuwendung freiwillig und möchte damit das Niveau der Familienpflege in der Region nachhaltig stärken.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Fachseminare ohne Schulgeld anbieten und keine weiteren Ausbildungsleistungen über andere Bestimmungen finanzieren lassen. Die Kursgröße ist auf maximal 28 Auszubildende begrenzt, wobei pro Kurs höchstens 25 landesgeförderte Plätze vergeben werden dürfen. Die praktische Ausbildung muss innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgen. Anträge sind bis zum 1. November des dem Ausbildungsbeginn vorausgehenden Jahres für Ausbildungen in der ersten Jahreshälfte sowie bis zum 1. Juni des laufenden Jahres für die zweite Jahreshälfte bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dem Antrag sind die offiziellen Vordrucke – Antrag, Anlage 1a, Anlage 1b (Beleg zum Verwendungsnachweis) und Verwendungsnachweis – beizufügen.

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