Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter
Zuwendung des Freistaats Bayern zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund durch Beschäftigung von Ausbildungsakquisiteurinnen, Ausbildungsakquisiteuren und Jobbegleiterinnen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund ist zentrales Ziel der bayerischen Integrationspolitik. Gefördert wird die Beschäftigung von Fachkräften zur Unterstützung dieser Zielgruppe bei der Aufnahme und Begleitung von Ausbildungsverhältnissen und Arbeitsverhältnissen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen der Ausbildungsakquisiteurinnen, Ausbildungsakquisiteure und Jobbegleiterinnen/Jobbegleiter
- Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben, die 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben überschreiten
- Nicht zuwendungsfähige Ausgaben (z. B. Rückstellungen, Schuldenausgleich)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Qualifikation der Ausbildungsakquisiteurinnen, Ausbildungsakquisiteure und Jobbegleiterinnen/Jobbegleiter
- Bedarfsorientierte Angebotsstruktur in ganz Bayern
- Rechtsfähiger Träger mit längerfristiger Durchführung von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen
- Jobcenter nach §6a und §44b SGB II sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelle arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern
- Detaillierter Kostenplan (bei mehr als einer Vollzeitstelle oder mehreren Personen)
- Unterstützungsschreiben (bei Erstantrag mindestens eines)
Bewertungskriterien
- Fachliche Qualifikation der eingereichten Fachkräfte
- Nachweis einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur in Bayern
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert mit einem innovativen Zuschussprogramm die Beschäftigung von qualifizierten Ausbildungsakquisiteur:innen und Jobbegleiter:innen, um die Integration von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund in Ausbildung und Arbeitsverhältnisse zu stärken. Gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände und sonstige rechtsfähige Vereine können Anträge einreichen und einen Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden Personalaufwendungen für die Fachkräfte sowie projektbezogene Sachausgaben in Höhe von maximal 15 % der Personalkosten. Voraussetzung ist eine bedarfsorientierte Angebotsstruktur in ganz Bayern sowie der Nachweis fachlicher Qualifikationen der eingesetzten Akquisiteur:innen und Begleiter:innen. Jobcenter nach § 6a und § 44b SGB II sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Beantragung erfolgt fortlaufend ohne feste Frist und erfordert die Einreichung aktueller arbeitsmarktpolitischer Stellungnahmen der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit (in Abstimmung mit den Jobcentern), einen detaillierten Kostenplan bei mehreren Stellen sowie bei Erstanträgen mindestens ein Unterstützungsschreiben. Das Programm trägt zur Umsetzung zentraler Ziele der bayerischen Integrationspolitik bei, indem es Fachkräfte bindet, die als strategische Partner:innen Ausbildungsverhältnisse vermitteln, begleiten und nachhaltige Perspektiven eröffnen. Durch die hohe Förderquote werden Projekte für Träger jeglicher Größe attraktiv, während Eigenmittel von mindestens 10 % der Gesamtausgaben eine solide Mitfinanzierung sicherstellen. Die örtlich zuständigen Regierungen prüfen die Anträge und bewilligen die Zuwendungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
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